das sehe ich anders. sollte rechtlich öffentlicher Verkehrsraum vorliegen kommt eine Sondersitzung in Betracht, da das Fahrzeug verkehrsuntüchtig ist. Da zusätzlich eine Behinderung besteht könnte auch ein Verstoß gegen Paragraf 32 StVO vorliegen

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Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_dergrößtenUnternehmeninDeutschland

Red Bull kommt übrigens aus Österreich

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Kannst auch hier nachschauen:

http://www.welt.de/wirtschaft/article3968038/Das-sind-die-groessten-Unternehmen-Deutschlands.html

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Das eigentliche Problem war, dass die Heizungen nicht mehr ganz kalt wurden. Letztens war ein Monteur da. Da war ich leider nicht da, sondern nur meine Frau. Der Monteur hat das Innenteil ausgebaut und nach Überprüfung wieder eingebaut, da er erst neue bestellen muss. Bei der Heizung ist das Problem nun behoben.

Meine Frau sagte, dass der Monteur einfach das Innenteil rausgeschraubt hätte. Nach circa 2 Schüsseln Wasser sei nichts mehr gekommen.

Das wollte ich nun bei den anderen Heizungen auch testen.

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Keiner eine Idee? Der normale Lohnsteuerklassenrechner bringt mir leider nicht viel...

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Das steht eigentlich im Paragrafen drin:

§ 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

1 kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

1a kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),

2 die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,

3 Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

4 Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Es genügt also der Blick in den Fahrzeugschein unter zGG. Sobald ein Anhänger mitgeführt wird, unterliegt man beim LKW immer dem Sonntagsfahrverbot.

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