Das hängt auch davon ab wie es um deine, einzelne Flasche steht. Wie ist der Füllstand? Ist schon viel verdunstet oder ist der Spiegel noch nicht so tief gesunken? Ich rate dir jedenfalls dazu die Flasche weiterhin lichtgeschützt aufzubewahren.

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Klingt auf den ersten Blick schwer vereinbar. Ich würde aber sagen: großes Rotweinglas!

Bier kann man eigentlich aus allem trinken, die Belgier benutzen auch Stilgläser die Weingläsern ziemlich nahe kommen. Passt also.

Weißweingläser haben idR. kleinere Kelche und nicht so viel Raum für das Bouquet. Das macht aber nichts, im Rotweinglas bekommt man dann eher noch eine Nuance mehr vom Wein mit.

Sekt oder Champagner ist die Krux in der Angelegenheit. Schalen und richtige Flöten sind nicht unbedingt ideal, mittlerweile ist das ja halbwegs bekannt. Deshalb nimmt man fast ausschließlich Tulpengläser. Säulenform, so dass die Perlage sich entfalten kann, aber gleichzeitig auch freier Raum für das Bouquet. Ein Rotweinglas erscheint da zunächst falsch.
Für gereiftere Jahrgangschampagner verwendet man aber genau solche Gläser, da die Säulenform eigentlich nur optisch relevant ist und es zum richtigen Genuss viel mehr auf den geruch ankommt. Geht also auch.

Rotweinglas eignet sich auch für Rotwein. ;D Damit währen wir durch.

Nimm dir also einfach ein schönes, großes Bordeauxglas, das taugt für alles. Nur beim Bier könnte es etwas aus der Balance kommen wenn du es ganz voll machst.
Dieses Gabriel-Glas ist im Endeffekt nichts anderes, ich persönlich halte das nur für Marketing, jedes große Rotweinglas kann das selbe. Vielleicht ist es noch anders ausbalanciert oder so...

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Hier! Ich bin Student aus Bielefeld. :D Also in direkter Uninähe bieten sich die zahlreichen Wohnheime an, da brauchst du aber einen Wohnberechtigungsschein, Wartezeit etc. Die meisten Studenten ohne Wohnheimplatz wohnen im Bielefelder Westen, Stichwort Siegfriedplatz, das ist relativ angesagt aber auch teuer. (Von da aus brauchst du mit der Straßenbahn sage und schreibe 8 Minuten zur Uni) Dann gibt es noch Wohnheime in der Stadt, die Orangenkiste, das 'Alte Arbeitsamt' und eins in Babenhausen Süd. Bei ersteren beiden ist die Anbindung auch relativ gut. Meiden solltest du Baumheide und Dornberg, Freunde von da sind immer stundenlang unterwegs und da ist es eben recht einsam. Wenn du ein glückliches Händchen hast findest du auch in der Gegend rund um den Ravensberger Park eine schöne Wohnung, da ist viel los, gute Einkaufsmöglichkeiten, Fußnähe zur Innenstadt und die Mieten sind niedriger. Wenn es noch Fragen gibt, bitte kommentieren oder Pn.


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Gade/Stoppa WaffG Kommentar § 42a Rn. 13. Da steht es ganz ausdrücklich, ein Messer bei dem die Einrichtung zum Einhändigen Öffnen entfernt oder so modifiziert wurde, dass es nicht mehr einhändig zu öffnen ist führt zur Annahme eines Verlusts der Einhandmessereigenschaft.

Wenn du den Pin abschraubst entfernst du ihn, das Messer verliert mithin seine Eigenschaft als Einhandmesser, jedenfalls wird das angenommen. Solltest du deshalb jemals Ärger bekommen, halte ihm / ihr das unter die Nase! ;) Bei Bedarf kann ich dir ein Foto der Seite per PN schicken.

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Aus deinem Nick schließe ich, dass du 16 bist? Bingo, ohne Einwilligung deiner Eltern oder Zustimmung im Nachhinein ist der Kauf eh unwirksam. Da du wahrscheinlich kein Unternehmer bist, liegt die Beweislast für den Schaden am Mainboard beim Käufer, er muss das erst einmal beweisen. Je nachdem versucht der nämlich widerum dich zu linken. ;) Und da du ja nicht um den Fehler (so es denn einer ist) wusstest, ist das auch kein Betrug. Einfach mal abwarten bis er überhaupt etwas verlangt...

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Etwas späte Antwort, aber ich finde das gerade ganz interessant und das hier ist ja auch ein Nachschlagewerk. Juristisch und ohne das prozessuale sieht es so aus:

Geldsansprüche kann man aufrechnen, aber NICHT aus unerlaubten Handlungen. So viel zu etwaigen Schadensersatzansprüchen... § 393 BGB

Die Strafbarkeit von Nötigung und Beleidigung hat man vor dem Staat zu verantworten, nicht vor der gegnerischen Partei der Schlägerei, Drängelei etc. Deshalb ist Strafrecht ja eigentlich auch nur eine Form des Ö-Recht... Da hast du dich also nicht vor dem anderen Typen sondern vor dem Staat zu verantworten, eine Strafe kannst du also nicht aufrechnen, die würdet ihr beide unabhängig voneinander erhalten.


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So wie du es beschrieben hast, hast du dich nicht strafbar gemacht, jedenfalls nicht wegen Diebstahls. Falls das Ding geklaut war, warst du schließlich im Irrtum. Und wenn das die Wahrheit ist, solltest du das auch so erzählen und dabei bleiben.

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Die Beweislast für Sachmängel beim Verbaucherkauf (liegt in diesem Fall vor) hast du erst nach sechs Monaten, davor liegt die beim Verkäufer. Einfach Nacherfüllung verlangen.

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Bei mir hat es gestern wunderbar funktioniert. Du musst erst ein Konto haben, wenn du versuchst eins anzulegen nachdem du den Code eingegeben hast, verfällt der einfach. Zuerst legst du dir also ein Konto an, bleibst da eingeloggt und gehst am besten in einem neuen Tab auf die Seite auf der du direkt den Code eingeben kannst. (Google)

Bei der Registrierung musst du übrigens deine komplette Personalausweisnummer angeben, den ein oder anderen könnte das stören. Wenn es dazu noch weitere Probleme gibt, frag ruhig.

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Alter / 2 + 7 ist Untergrenze für dich. :D Sonst nichts.


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Der typische Fall 'Kannst du mir mal 5€ leien?' ist i.d.R. keine Leihe sondern ein zinsloser Darlehensvertrag gem. § 488 BGB. Du spielst darauf an, dass man mit 'Klar ich leihe dir das Geld!' wörtlich auch genau diese Scheine und Münzen verleiht. Es ist zwar möglich sich dazu zu verpflichten genau diese Scheine und Münzen nach Ende der Leihe wieder heraus zu geben, da das aber in den meisten Situationen ziemlich strohdämlich wäre gibt es da noch die §§ 133, 157 BGB. :D

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Das es dazu immer so verzweifelte Frage gibt...  Steht alles ganz klar im Gesetzt: § 42a I 3 WaffG nennt Klappmesser (ungeachtet der Klingenlänge!) die einhändig zu öffnen UND Festzustellen sind. Eine der beiden Eigenschaften ist erlaubt. NUR für feststehende Messer (ohne Klappmechanismus) gilt dann eine Beschränkung der Klingenlände auf 12 cm.

Verboten ist immer nur das Führen. Die Ausnahmen vom Verbot sind dann in § 42a II-III erläutert. ;)

Bezogen auf deine Frage zum Opinel: Die Klingenlände ist total egal, es ist ja ein Klappmesser. Es ist feststellbar, der Öffnungsmechanismus ist aber definitiv auf das Öffnen mit zwei Händen ausgelegt.

(Alles ohne Gewähr, ich bin nur irgend so ein Typ im Internet.)

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In der Bedienungsanleitung von meinem Teil steht, dass beim Ladevorgang bis zu 30% verloren gehen, der Jandyakku würde also nicht von komplett leer auf voll geladen. Meine 'Powerbank' hat aber etwa 5200 mA/h, das reicht locker für zwei Tage. Hast du ein Bonsaiexemplar erwischt?

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Wir hatten früher mal eine im Garten stehen, ich meine mich zu erinnern, dass das Wasser von den Blättern abperlt.

Also ja.

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Kannst du beweisen Eigentümer zu sein? Kennst du die Rahmennummer, hast du eventuell eine Quittung?

Wende dich schlicht und einfach an die Polizei, wenn er öfters bei dir vorbei fährt dürfte es ja nicht all zu kompliziert zu sein ihn zu finden. Warst du bei der Polizei als das Fahrrad gestohlen wurde?

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Eine Beleidigung ( § 185 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Vermutlich hast du tatbestandsmäßig gehandelt, rechtswidrig war das auch, aber du bist mit einem Alter von 13 Jahren gem. § 19 StGB schuldunfähig. Deshalb und nur deshalb blühen dir aus einer Beleidigung keine strafrechtlichen Folgen. Das solltest du in Zukunft lassen, erst Recht wenn du irgendwann schuldfähig bist. Und das dauert gar nicht mehr so lange.

(Meine Vermutung ersetzt natürlich keinen Strafverteidiger und ist keine Rechtsberatung!)

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Nachbar will uns Anzeigen wegen Verleumdung und Sachbeschädigung

Folgende Situation: Seit einem halben Jahr haben wir einen neuen Nachbarn (2 Parteien auf unserer Etage), der seinen Pflichten in der Hausordnung nie nachgekommen ist (alle 2 Monate), bis auf dieses mal, und dann hat er mich (am Samstag) richtig blöd angemacht, ich würde ja nie putzen und er müsste unseren Dreck wegmachen, wir wären schmutzige Leute, etc...(Fakt: Ich hab immer geputzt und seinen Dreck mit weggemacht, hatte es beim Vermieter nicht gemeldet, wollte keinen Stress etc.)... Seit Sonntag befindet sich Müll auf seinem Stellplatz (ungünstiger Zeitpunkt, aber wir haben damit nichts zutun!), eine Spur aus Sauce verläuft von seiner Wohnungstür bis zum Hauseingang und am Montag kam noch zusätzlicher Müll auf einem Parkplatz dazu. Ich hatte das beobachtet und auch einen Brief an den Vermieter aufgesetzt (mit Fotos) weil ich mich beleidigt fühlte und das einfach als asoziales Verhalten sehe. Seit Sonntag modert der Müll auf dem Stellplatz vor dem Haus vor sich hin und (ohne mein Wissen:) heute morgen hatte mein LGF einen Teil (Lebensmittel) des Mülls auf das Auto des Nachbarn gelegt...Um anscheinend mal darauf aufmerksam zu machen...Zudem hat er im sozialen Netzwerk eine Annonce von ihm gesehen, dass er eine Putzfrau für seinen Hausdienst suchen würde, Datum heute. Wieder (ohne mein Wissen:) hat mein LGF darauf geantwortet, ob dann auch der Müll und die Sauce entfernt werden - der Nachbar hat geantwortet, es wäre nicht sein Dreck und er würde es nicht weg machen, genauer hat er angedeutet, er lege keinen Müll auf anderer Leute Auto oder auf deren Parkplätze (bemerke: wir hatten den Müll da nicht hingelegt!), und weil mein LGF darauf geantwortet hat, dass er ihn nur darauf hingewiesen hätte dass man seinen Müll nicht neben seinem Auto fallen lässt - hat der Nachbar noch mit Anzeige wegen Verleumdung und Sachbeschädigung gedroht (bevor er das Thema komplett gelöscht hat) ....

Daher meine Frage: Kann der uns etwas? Ich finde das Vorgehen meines LGF eher ungeschickt und hätte das selbst nicht so geregelt und ich hab auch ein wenig Sorge, dass die Angelegenheit ein schlechtes Licht auf mich werfen könnte (ich habe einen Beruf der gerade hier auf dem Land von einem guten Ruf lebt...). Vielen Dank für eure Mühe...

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Nur nochmal zum Verständnis: Was von eurer Seite an Aktionen lief war, den Müll auf das Auto zu legen und öffentlich (auf Facebook?) zu verbreiten, dass Müll auf seinem Stellplatz läge?

§ 303 I StGB Sachbeschädigung fällt aus, das Auto fährt ja noch. xD § 303 II schon eher, dafür braucht man aber eine direkte Einwirkung auf die Sache oder eine Substanzverletzung beim

Entfernen des Mülls. Wenn nicht gerade Farbe über das Auto geschüttet wurde fällt das auch aus. Sachbeschädigung also nicht.

§ 186 StGB Üble Nachrede und  § 187 Verläumdung ebenfalls nicht, weil die Behauptung bzgl. des Mülls ja zutreffend war.

(Das habe ich gerade aus dem Gedächnis niedergeschrieben und nicht nachgeschlagen, meine Einschätzung ersetzt keinen Rechtsanwalt und ist nur eine Vermutung!)

Nur hört bitte auf solche Angelegenheiten auf Facebook etc. in die Öffentlichkeit zu ziehen, so was endet für alle Beteiligten lediglich in einer riesigen Blamage vor der ganzen Welt.

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