Wende Dich an die Walter-Picard-Klinik in Riedstadt-Goddelau. Dort kann Dir geholfen werden.

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Dies ist sehr schwierig. Die Eigenheimzulage ist zurückzuzahlen. Ich würde dies dem Finanzamt mitteilen, den hier ist wirklich Ehrlichkeit gefragt. Unbekannt verzogen hilft nichts , da Sie ( außer als amerikanischer Bürger ) eine Meldepflicht haben. Sollten Verwandte hier in Deutschland leben können diese sogar in Beugehaft genommen werden, da das als Steuerhinterziehung geandet wird. So kann das Finanzamt auch eine Auslieferung beantragen und das heißt das die Staats anwaltschaft an Sie herantritt. ich wurde das Geld zurückzahlen und mit dem Finanzamt kleine Raten vereinbaren.

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Mich vetritt in diesem Falle die Kanzlei von Steinhübel & Buttlar. Dort fühle ich mich gut aufgehoben. Kurz vor der Insolvenz hatte ich noch 2100 euro von der WBG bekommen die ich nun an den Insolvenzverwalter zurückzahlen soll, da ich von der Insovenz gewusst hätte. Es wird immer Irrer. Ich zahle natürlichj nichts zurück

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Die Zustellung der Kündigung per Einwurfeinschreiben wird bei Gericht nicht anerkannt. Die Kündigung muss per Postzustellungsurkunde erfolgen. Dann muss jede Person die im Mietvertrag steht( falls mehr als eine Person als Mieter angegeben ist ) ein seperates Kündigungsschreiben mit Postzustellungsurkunde bekommen. Der Vermieter ist verpflichtet den Grund anzugeben und auch sich auch erklären falls er noch weitere Wohnungen besitzt. Keine Angaben im Kündigungsschreiben machen die Kündigung unwirksam. Jedoch vorsicht...... wenn man 2 x keine Miete mehr bezahlt kann er fristlos kündigen.

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Bitte nicht vergessen, das die Miete vom Gesamtbetrag gekürzt wird. z.B. wenn man 1000 Euro inkl. aller Nebenkosten ( außer Garage oder Stellplatz ) zahlt sind es bei 5% 50 Euro.

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Mit dem Vermieter in aller Ruhe sprechen, vielleicht ist er einsichtig und akzeptiert einen nachmieter.

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Ich würde ganz einfach mit dem Insolvenzverwalter sprechen. Der weiß genau wie es weitergeht oder gehen kann.

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Ich würde einmal zum Psychologen gehen, der kann sicher helfen

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Er Muss Geld zurückerstatten!

Er muss den Gesamtbetrag unbd Zinsausfall zurückerstatten. SMS hat vor Gericht keine Beweiskraft, da diese gefälscht werden können. Bezüglich des Zeugen geht das auch nicht, da er ohne Hinweis kein Telefonat mitschneiden darf, ohne vorherige Ankündigung und Einverständniserklärung. Außerdem muss er bevor er das Telefonat anfängt darauf hinweisen, das jemand mithört. Und das muss er beweisen...... also ab zum Anwalt und Klagen

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