Eine private Altersvorsorge kannst du im gegensatz zu einer gesetzlichen so gestalten wie du selbst es möchtest. Es gibt zwar auch keine Zulagen vom Staat etc. aber du kannst dafür selbst bestimmen wie und wo du es anlegen möchtest. Es gibt verschiedene Varianten derer wie klassische, fondsgebundene, Hybride etc.
Sie befindest sich wie der Vorredner schon sagte in der 3. Schicht und fällt damit unter das Halbeinkünfte Verfahren bei der Versteuerung bei Fälligkeit.
Was heißen mag man muss bei einer einmaligen Kapitalabfindung nach Ablauf von mind. 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr nur die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Bei den geförderten Altersvorsorgen musst du oft 100 % vom Gewinn versteuern.
Das Thema ist sehr komplex, ich hoffe ich konnte wenigstens dazu beitragen einen kleinen Einblick zu gewähren.
Viel Erfolg noch.