Ich vermute, Deine Tochter hat einen Antrag gestellt und bevor die Familienkasse entscheidet, muss sie eine Anhörung gewähren.
Schildere der Familienkasse die tatsächlichen Verhältnisse und lasse sie entscheiden. Am besten wäre ein persönliches Gespräch.
Bekommst Du das Geld nicht mehr, musst Du überlegen, ob Du dann auch die Tochter zum Auszug zwingst oder die Tür offenhältst. Das Kindergeld steht dem Kind zu, wenn es allein lebt, 18 ist und keinen Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes bekommt. Sonst steht es dem zu, bei dem der Aufenthalt des Kindes auf Dauer angelegt ist. Wie wird aber die Oma reagieren? Gibt sie ihrer Enkelin das Kindergeld und noch mehr? Braucht die Oma Hilfe, damit sie nicht ausgenommen wird? In erster Linie musst Du mit der Oma einig sein.
Lies auch nach in der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2012, als pdf im Internet
Es ist sicher nicht so einfach den vielen Angeboten "Kaufe jetzt, zahle später" und der Überhäufung mit Reklame zu widerstehen. Bestimmt gibt es auch Stellen, wo man sich über den Umgang mit solchen Kindern beraten lassen kann.
Ist die Tochter ausgezogen, steht ihr evtl. auch Unterhalt zu. Soviel ich weiß, können die Eltern aber verlangen, dass das Kind in der Erstausbildung bei ihnen wohnt, auch wenn es über 18 ist.