Hallo Leute,
kürzlich habe ich ein Produkt im Einzelhandel erworben, welches im Sonderangebot war und deutlich unter dem Wert verkauft wurde. Ich habe 2 Exemplare gekauft und mich dazu entschieden, 1 Exemplar über eBay-Kleinanzeigen zum üblichen Martktwert (höher) zu verkaufen.
Ohne jegliche Kommunikation bekam ich eine Nachricht von einer Interessentin:
„Von wegen ausverkauft. Das Produkt bekommt man hier noch und das zum günstigeren Preis. Was für eine Frechheit! Anzeige ist erstattet!“
Auf meine Nachfrage, was denn „ihr Problem wäre?“, antwortet Sie:
„Dass die Leute nichts mehr abbekommen und Sie es für teurer verkaufen.“
Ich wies sie darauf hin, dass sie sich widerspricht. Es gibt ihrer Aussage nach genug von dem Produkt und im nächsten Atemzug sagt sie, dass die Leute nichts abbekommem würden.
Sie antwortet nicht mehr und ich drohte ihr ebenfalls mit einer Anzeige. Ich hatte zu dem Zeitpunkt 4 Anzeigen aktiv; 3 gebrauchte Artikel und das o.g. Produkt.
Frage 1: Welcher Tatvorwurf kann auf welcher Grundlage kann gegen mich verwendet werden, damit sie eine Anzeige erstattet?
Frage 2: Welchen Vorwurf kann ich ihr machen, damit es zu eine Anzeige meinerseits kommt?
Vielen Dank im Voraus,
D.L.