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ZombyBryne

22.07.2016
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Geistesblitzer

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Jerry28
22.07.2016, 18:07
Bekommt man hier eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses?

Angenommen, man hat Sex auf einer Toilette im Kino oder in einer Umkleidekabine im Kaufhaus und wird erwischt.

Kann man in diesem Fall überhaupt eine Anzeige wegen öffentlichen Ärgernisses bekommen? Man hat sich ja nicht im öffentlichen Raum, sondern in einem privaten Gebäude aufgehalten...

Der Eigentümer kann das Hausrecht ausüben und einen rauswerfen und Hausverbot erteilen, aber können ansonsten noch Unnahmlichkeiten auf einen zukommen....v.a. solche, die Geld kosten?

...zum Beitrag
Antwort
von ZombyBryne
22.07.2016, 18:15

Es hätte ja sein können, dass sich jemand durch gestöhne oä belästigt gefühlt hätte. Öffentlich heisst nicht, mitten auf der strasse, sondern an orten, die öffentlich zugänglich sind. Es kann zu geldstrafen kommen, aber das liegt im ermessen der person, die dieser öffentliche ort gehört. (Bei parks oä, die der gemeinde gehören, entscheidet dann die gemeinde normal)

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