Antwort
Es hätte ja sein können, dass sich jemand durch gestöhne oä belästigt gefühlt hätte. Öffentlich heisst nicht, mitten auf der strasse, sondern an orten, die öffentlich zugänglich sind. Es kann zu geldstrafen kommen, aber das liegt im ermessen der person, die dieser öffentliche ort gehört. (Bei parks oä, die der gemeinde gehören, entscheidet dann die gemeinde normal)