Er wird sich wohl soweit unauffällig verhalten, das er nicht so doll auffällt. Gerade Elektronikmärkte haben oftmals mehrere Ladendetektive, aber nun schau dir auch die Größe an. und jeder von denen hat nur 2 Augen. Selbst der vor der Kameraanlage kann nur konzentriert auf einen Bildschirm schauen, aus dem Augenwinkel halt auf die anderen. Aber irgendwann schauen die im richtigen Moment, oder ein Mitarbeiter bekommt es mit. Und dann solltest du nicht mit ihm zusammen beim klauen sein, weil dann bist du Mittäter und bekommst genauso eine Anzeige.

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Ich frage mich wie viele der Beantworter schon mal selber in der DPRK gewesen sind, oder wird dieses Wissen aus den ach so tollen Dokus gezogen. Ja man kann ganz normal als Touri hin, es gibt Länder die VIEL restriktiver sind für Touristen, aber das nur am Rande. 

Auf alle Fälle hier das Strafgesetz der DPRK, auf Deutsch gibt es glaube ich keine Version.

http://www.globalforumljd.org/sites/default/files/docs/library/DPRK%20Criminal%20Law_2009(EN).pdf

Wenn du es nicht lesen willst:

Diebstahl von Privateigentum kann bis mit bis zu max. 2 Jahren Arbeitslager bestraft werden, schwere Fälle mindestens 7 Jahre, maximal 10

Diebstahl von Staatseigentum min. 2 Jahre, max 9 Jahre, in schweren Fällen  min. 9 Jahre

Vergewaltigung (einfache) max. 5 Jahre

aber gibt zig Unterscheidungen (Diebstahl/Raub/Unterschlagung - Vergewaltigung mehrmals, von Schutzbefohlenen, Minderjährigen) etc.

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American nicht Amerikan...

Also wenn es so "typische" US Sachen sein sollen könntest du

- Highway - Interstate System (Route 66 etc) und über Trucker, Biker etc. sprechen

- Silicon Valley - halt die großen Software Konzerne / Innovation etc.

- Las Vegas / Atlantic City - Glücksspiel

- Vorstädte von großen Städten - da es eigentlich in Amerika erstmals so war das viele Leute außerhalb wohnten und immer zur Arbeit pendeln mussten, andere Staaten haben es sich dann abgeguckt

- Miss Wahlen / Pageant Contests - glaube in keinem Land gibt es so viele MISS irgendwas Wahlen oder Wettbewerbe wo schon 4 jährige vorgeführt werden

- Houston - Nasa und so

- Grand Canyon / Rocky Mountains mit Bezug auf die Siedlung westwärts damals und die erschließung und Entdeckung neuen Lebensraumes

- Indianerreservate Umgang mit der Urbevölkerung damals und heute

Südstaaten - Redneck Kultur, Rassismus und Menschenrechtler

und zu allen Themen gibt es auch bekannte Leute welche man dann als Beispiel heranziehen kann.

denk mal das sollte als Anstoss genügen

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Es gibt 2 Aspekte die man betrachten muss.

- Strafrecht: Diebstahl ist eine Straftat, wird jedoch nur verfolgt wenn es zur Anzeige kommt. Diese Anzeige steht dem Unternehmen frei, es kann eine tätigen oder es sein lassen.

Tatbestand (erfüllt - Diebstahl)

Schuldhaftigkeit (erfüllt - über 14 Jahre alt)

Rechtswidrigkeit (erfüllt - Sie hatte keinerlei andere Rechte sich diese Sachen anzueignen)

Das weitere Vorgehen wird von der Staatsanwaltschaft geregelt.

- Privatrecht: Dies regelt die zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere den Schutz des Eigentums des Unternehmens (welchen sie entwenden wollte) und Schadensersatz, Hausrechtliche Vorgänge.

Das Unternehmen fordert eine Bearbeitungsgebühr ein (rechtens, Höhe variert je nach Unternehmen)

Das Unternehmen fordert die gestohlene Ware zurück (passiert meist beim  Aufgreifen des Diebes)

Das Unternehmen erteilt Hausverbot (passiert auch beim Aufgreifen, Länge variert je Unternehmen)

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Du bist also momentan nur im Zivilrechtlichen Bereich. Wenn du natürlich die Bearbeitungsgebühr nicht zahlst ist das Unternehmen gezwungen Strafanzeige zu stellen damit die es eingefordert werden kann. Und dann bist du automatisch auch im strafrechtlichen Bereich zusätzlich mit drin.

Es ist also alles legal

50 - 100 Euro sind normal als Bearbeitungsgebühr

Wenn sie schonmal erwischt wurde kann es sein das es Auswirkungen hat wenn es strafrechtlich relevant wird... dazu hast du aber zu wenig geschrieben was alles beim vorherigen Mal gelaufen ist

Man kann es lösen indem man die 100 Euro zahlt, sich noch mal entschuldigt und wenn man ehrlich rüberkommt kann man die Filialleitung fragen ob das Hausverbot evtl. reduziert werden kann, was aber eher unwahrscheinlich ist.

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