Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer du die Arbeitsmittel behalten musst. In der Regel wird jedoch erwartet, dass du sie so lange aufbewahrst, bis dein Arbeitgeber sie abgeholt hat oder du ihm eine angemessene Frist gesetzt hast, um sie abzuholen. Eine angemessene Frist hängt von den Umständen ab, aber in der Regel sollten 2-4 Wochen ausreichend sein.
Wenn dein Arbeitgeber nach Ablauf dieser Frist die Arbeitsmittel nicht abgeholt hat und du ihn mehrmals kontaktiert hast, um ihn daran zu erinnern, dass er sie abholen muss, kannst du sie möglicherweise behalten oder entsorgen. Es ist jedoch ratsam, vor dem Entsorgen oder Behalten der Arbeitsmittel rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du dies legal tun kannst und dass dein Arbeitgeber keine Ansprüche geltend machen kann.