Ich finde, das meiste hast du schon "richtig" ausgedrückt...insofern würde ich deine eigenen Formulierungen so weit wie möglich übernehmen...allles andere würde man (meiner Meinung nach zu Recht) als Schwäche auslegen.

Ein, zwei Sachen würde ich leicht unformulieren:

Ich arbeite gerne im Team und freue mich, wenn alle gemeinsam ein Ziel erreichen, möchte aber auch selbst etwas erreichen, nur für mich

"Nur für mich" könnte man als Egoismus auslegen...ich würde eher sagen, du arbeitest gerne im Team, legst aber Wert darauf, dich aktiv einzubringen und nicht dahinter zu verstecken.

In manchen, mir unbekannten situationen, bin ich ziemlich aufgeregt, und kann das nicht abstellen, sogar beim Sport ist es so

"aufgeregt" könnte man als "überfordert" auslegen...ich würde eher sagen, eine deiner "Schwächen" besteht darin, eine unbekannte Situation lieber von Grund auf verstehen zu wollen, als dich auf etablierte Herangehensweisen zu verlassen - sogar wenn diese sich in anderem Zusammenhang als gut erwiesen haben. Eine konkrete Nennung der Sportart kommt sicher auch gut.

Ansonsten..."Ich würde sagen, dass ich das und das bin" klingt auch nicht so gut...das orientiert sich zu sehr an den Erwartungen anderer, am Anspruch, dich zu präsentiern...du "hälst dich für das und das" - ohne Konjunktiv!

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Stärken sind das, was dich selbst stark macht, Schwächen sind das, was dich selbst schwach macht.

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Da kommt es auch häufig auf den Kontext an...manche Leute (vielleicht auch dialektbedingt bzw. regional) duzen einen, wenn es eher einen allgemeingültigen Charakter hat (also wenn man genausogut "man" sage könnte), aber siezen einen, wenn sie einen konkret meinen. Ich war z.B. mal mit dem Fahrrad unterwegs und habe in Wien einen älteren Radfahrer nach dem Weg gefragt..der ist dann lustig zwischen "da musst du da abbiegen" und "da kannst du dann über die Brücke" und "Wohin sind Sie unterwegs?" hin- und hergesprungen...so wie das "warte mal" von knutschle. Wenn es damit nichts zu tun hat, deute ich es auch eher als schritteweisen Anbieten des "Du"

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Bei dem Zeug weiß man halt nie, was man wirklich genommen hat...kann immer mit deutlich unappetitlicherem Zeug gestreckt sein...und an nem Geldschein kann man sich auch leicht an der Nasenschleimhaut verletzten - und Geldscheine sind auch nicht unbedingt hygienisch (oder hast du's geschluckt?).

Unabhängig davon würde ich sagen: Wenn keine sofortigen Schäden aufgetreten sind und du's nicht mehr nehmen willst, sind deine Sorgen (und natürlich die Gefahr, es nicht bei vier mal zu belassen) die schlimmste Nebenwirkung - vier mal (was so auch nix über die tatsächliche Menge aussagt) reicht im allgemeinen (und nur da) nicht für schwerwiegende Langzeitfolgen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Dezember 1983 im Volkszählungsurteil hervorgehoben, dass grundsätzlich jeder Einzelne das im Grundgesetz festgeschriebene Recht hat, „selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“. Dieses „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ kann nur dann eingeschränkt werden, „wenn ein überwiegendes Allgemeininteresse vorliegt“. Das ist beim Zensus gegeben.

Finde ich ja lustig, dass eine kleine Minderheit entscheiden, kann, wann "überwiegendes Allgemeininteresse vorliegt"....wieso wird die "überweigende Allgemeinheit" nicht bezüglich ihrer Interessen befragt? OK, blöde Frage...vermutlich ist klar, dass außer ein paar "Wer nix zu verbergen hat, kann auch antworten"-Träumern niemand zustimmen würde.

Interessanter finde ich da die Frage von Fressnapf: Welche Strafe erwartet einen, wenn man wissent- äh versehentlich falsche oder unbrauchbare Angaben macht? Ich meine, hey...anderen Leuten passiert so was doch auch mal bei der Angabe von Quellen in der Doktorarbeit oder so...also wenn ich, rein theoretisch, einfach mit der Anweisung, "Bitte kreuzen Sie nur eine Antwort an", intellektuell überfordert bin und, rein theoretisch, aus Versehen alle Antworten ankreuze...muss ich dann, rein theoretisch, auch 5000 Euro zahlen?

Ach ja, ich bitte, dies als Frage nach rechtlicher Auskunft zu verstehen, nicht als Aufruf zur Straftat oder als Ankündigung einer solchen.

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