Antwort
S T R A F T A T E N
Der Mitarbeiter hat sich mehrmals strafbar gemacht
- sexuelle Belästigung — auf sexueller Weise berührt u/o angesprochen
- sexuelle Nötigung — ausnutzen einer schutzlosen Lage des Opfers (dich alleine in den Keller zu locken)
- sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen — Opfer die sich in einem Ausbildungs- oder Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zu dem Täter befinden
- sexueller Übergriff von Minderjährigen durch Erwachsene — dies kann noch zu mehreren zusätzlichen Anklagen für die oben genannten Straftaten führen
V O R F A L L E R N S T N E H M E N
- lass dich nicht überreden /manipulieren es sei Alles halb so wild / das du kein Spass verstehst oder ähnliche Äußerungen, die versuchen, das Problem zu beschönigen / verringern
- denkte immer daran wie du dich gefühlt hast und gib dem absolute Priorität
H I L F E & H A N D E L N
1. Konstenlose professionelle Hilfe
- falls du nicht mit deinen Eltern darüber reden kannst/willst, kannst du bei Frauenberatungsstellen oder Beratungsstellen für sexuelle Gewalt, professionelle Hilfe holen
- diese unterliegen der Schweigepflicht und werden dir alle nötige Informationen geben
- auch werden sie, falls du das willst, dich zur Polizei begleiten und vor Ort beraten und strafrechtliche Unterschtützung bieten
2. zu Polizei gehen / Anzeige erstatten
dies ist sehr wichtig denn sonnst gibts für den Täter keine Konsequenzen
3. Vorgesetzter / Chef informieren
wenn du das nicht selber machen willst, wird die Polizei dies als teil der Ermittlungen machen
4. Opfer ist Zeuge
ab dem 15. Altersjahr wird ein Opfer als Zeuge einvernommen. Wenn das Opfer unter 18 Jahre alt ist,
wird es max. zwei Mal einvernommen und eine zweite erfolgt nur, wenn sie unumgänglich ist