Katholisch heiraten trotz standesamtlicher Scheidung?

Hallo zusammen,

folgender spezieller Sachverhalt liegt bei uns zugrunde:

Ich, katholisch, ledig, nie kirchlich verheiratet
Mein Partner, evangelisch, zwischenzeitlich ausgetreten, in dieser Zeit standesamtlich geheiratet und mittlerweile standesamtlich geschieden, nie kirchlich geheiratet, jetzt wieder evangelisch.

Wir wollen katholisch heiraten. Im Grunde steht sein vorheriges Verheiratetsein ja im Weg. Jetzt ergibt sich aber noch folgender Sachverhalt: Er war mit einer Katholikin verheiratet, die zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung Mitglied in der katholischen Kirche war (mittlerweile ist sie auch ausgetreten).

Ich habe folgendes Zitat gefunden: "Die standesamtliche Eheschließung, bei der auch nur ein Katholik beteiligt ist, ist also nach katholischem Kirchenrecht formnichtig." (Wikipedia, genauere Quelle: 1104 Codex Iuris Canonici und folgende).

Sehe ich das jetzt also richtig: Wir können ganz normal kirchlich heiraten? Wir brauchen auch keine kirchliche Gerichtbarkeit aufzurufen, da eine vorherige Ehe bei meinem Partner nie bestanden hat (da die Ehe mit der Katholikin ja auch die kirchliche Zeremonie zum Empfang des Sakramentes voraussetzt)?

Unser Termin ist im Juli, der Termin wurde uns von der Kirche schon bestätigt und wir wollen natürlich die Tage unsere Location buchen. Leider ist der Pfarrer genau jetzt bis Mitte Februar (exakt bis zu unserem Termin für das Ehevorbereitungsgespräch) im Urlaub und seine Vertretung wirkt auf uns etwas grimmig, dass wir uns nicht trauen direkt zu fragen, wie er das einschätzt. Kann die Trauung doch noch verwehrt werden?

Vielen Dank :)

geschieden, katholisch

Private Vermietung im Gewerbegebiet?

Hallo zusammen,

ich miete eine Wohnung, die im Gewerbegebiet liegt.

Jetzt ist es ja so, dass im Grunde Wohnen im Gewerbegebiet nicht zulässig ist, es sei denn, man ist Betriebsleiter und bezieht die Wohnung einzig und allein mit seiner Familie ODER man hat eine Sondergenehmigung für die Nutzung für Privatwohnungen.

Ich hatte den Vermieter nach der Nutzungsgenehmigung gefragt, dieser hat aber keine Ahnung von der Materie und kann mir keine Auskunft geben. Ich habe das Bauaufsichtsamt gefragt, diese schickten mir einen Bauplan, wo das ganze Gebiet als 100% Gewerbegebiet (kein Mischgebiet) eingetragen ist, können aber ohne Aktenzeichen auch keine weitere Auskunft geben. O-Ton vom Bauamt ist noch: "Grundsätzlich ist das Wohnen im Gewerbegebiet unzulässig, es sei denn, eine Sondergenehmigung liegt vor oder die Nutzung war schon genehmigt, bevor der Bebauungsplan angefertigt wurde.". Der Plan ist von 1989. Die Wohnung wird erst seit 2009 vermietet.

Warum ich das herausfinden muss: Wir haben wir Streit mit dem Vermieter, da dieser uns nicht ausziehen lassen will und zudem horrende Nebenkosten abgerechnet hat und diese einbehält. Auch rechnen wir damit, die Kaution nicht wieder zu sehen. Daher versuchen wir nun, diesen Weg zu gehen und die Vermietung an sich anzuzweifeln.

Bevor wir natürlich das Risiko eingehen, einen Gerichtsprozess anzustreben, würden wir gerne sicher stellen, dass auch wirklich keine Sondergenehmigung vorliegt. Wie kommen wir an weitere Infos ohne Anwalt und extremen Mehrkosten, wenn der Vermieter nicht kooperiert, uns die Nutzungsberechtigung zu zeigen und das Bauamt auch nicht weiter helfen kann?

Bin über jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße
Christopher

Wohnung, Recht, Vermieter
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