Eine Wohnung ist dann eine Wohnung, unabhängig von der Größe, wenn es die baulichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Dies ist zB. die Raumhöhe von mindestens 2,50 m und das es dort Fenster gibt. Küche, WC + Du etc. kann auch für gemeinsame Nutzung im Haus separat sein. Wichtig ist nur was im Mietvertrag veeinbart ist

Gruß

Zampe

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Für diese Beschädigungen muß der Mieter aufkommen. Sowas übernimmt aber die Haftpflicht. Der Vermieter kann keine neue Badewanne verlangen, aber eine fachgerechte Instandsetzung. Hier gibt es viele Betriebe die auf so was spezialisiert sind.

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Auch ich kenne als Vermieter das Problem. Normalerweise hat der Mieter dem Vermieter ein Mietersparbuch übergeben. Am einfachsten kann man das so regeln. Vermieter gibt bei Wohnungsrückgabe dem Mieter sein Sparbuch zurück, und erhält gleichzeit ein Barbetrag (z.b. 300,00 Euro als Sicherheit für die offene Mietnebenkostenabrechung. Diese Vereinbarung wird im Übergabeprotokoll vermerkt und von beiden Parteien unterschrieben. Diesen Betrag verrechnet der Vermieter dann mit der Abrechnung. Dies war bisher bei mir immer problemlos

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ist doch viel einfacher, man übernimmt die Wohnung wie sie ist und streicht oder tapaziert sie wie einem das gefällt. Bei Auszug muß man nur besenrein übergeben. Fazit? Wer hat noch Lust bei Auszug die alte Wohhnung zu renovieren, und es gibt auch keinen Ärger mit demn Vermieter bei der Rückgsabe über eventuelle unfachmäßige Renovierung.

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Bexon ist seriös. Ich habe letztes Jahr 2 Lampen mit Motiven aus meinem Wohnort Mörfelden bestellt.Lieferung alles ok. Auch die Qualität stimmt.

Habe übrigens letzte Wooche auch eine Wanduhr bestellt und habe da gar kein schlechtes Gefühl, zumal auch auf Rechnung geliefert wird.

Gruß

Ottmar

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