Was ist das denn fürne Karte?

Bei mir lief es auch mit einer ATI, allerdings wird PhisicX bei ATI -Karten nicht von der GPU sondern von der CPU berechnet.

Die CPU ( auch leistungsstarke) ist damit schnell überfordert.

PS. Die Nvidea GTX550 Ti kostet rund 100€, ist (auch unter Vollast) sehr leise und B2 läuft auf voller Auflösung mit Max Details ruckelfrei.

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Nach dem Borderlands 2 auf dem normalen Modus durchgespielt wurde, wird ein neuer Modus freigeschaltet. Eine Art Hardmode. Das Spiel startet wieder von vorn, man behält aber seinen erreichten level, Geld und die gesammelnte Ausrüstung. In diesem Modus sind die Gegner an den aktuellen Level angepasst und droppen bessere Items. Es soll auch einige komplett neue Gegner geben, angeblich.

Man kann zwischen den beiden Mods ganz einfach hin und her schalten:

1.) Spiel starten 2.) Im Hauptmenü auf "Charakter auswählen" klicken 3.) Den gewünschten Charakter doppelklicken

Danach öffnen sich ein Fenster und man kann zwischen "Normal" oder " Wahrer Kammerjäger (Hardmode) auswählen.

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Mann sollte halt schon beachten, dass man es nicht immer mit pubertierenden Hauptschülern zu tun hat sondern gelegentlich auch mit erwachsenen Leuten, die sich vom kleinen Milchzahngangsta nicht veraschen lassen.

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Auch wenn es die heutige Jugend nicht glauben oder gar verstehen kann aber Beleidigung kann geahndet werden. Ob im realen Leben oder im Netz beleidigt wird spielt keine Rolle.

Zitat : Beleidigungen werden in aller Regel mit Geldstrafe geahndet. Rechnen können Sie mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen. Je unverschämter, desto teuerer dürfte es werden. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann Tausende € kosten. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager. Deshalb erscheinen manche Beleidigungen trotz Verhängung gleicher Tagessätze als sehr hart bestraft.

Neben einer Strafverfolgung können Sie sich übrigens auch schmerzensgeldpflichtig machen. Das hängt davon ab, ob der Beleidigte seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg Ihnen gegenüber geltend macht.

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