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Es gibt eine Ersatzfreiheitsstrafe. Das bedeutet, dass die Strafe abgesessen werden kann. Im Strafverfahren setzt sich die Strafe aus Tagessätzen und deren Höhen zusammen. Der Tagessatz richtet sich nach deinem Einkommen und wie deine soziale Situation ist grob umrissen). Das wird durch 30 geteilt und dann hast du die Höhe des Tagessatzes. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Straftat. Das beide wird multipiziert und ergibt die Geldstrafe. Wenn du also zu Tagessätzen á 20 Euro bestraft wirst, musst du 1800 Euro zahlen oder 90 Tage in den Bau. Im OWI Verfahren richtet sich die Höhe der Ersatzhaft ebenfalls nach der zu entrichtenden Geldstrafe. Im OWI Verfahren werden diese entweder per Katalog oder durch die Verfolgungsbehörde geregelt. Es gibt noch die Möglichkeit der Erwingungshaft. Hier wirst du gezungen die Strafe zu bezahlen.

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Ein Jugendlicher muss nicht zwangsläufig um 24 Uhr zu Hause sein. Er darf ab 24.00 Uhr nur bestimmte Örtlichkeiten nicht mehr betreten. Laut Jugenschutzgesetz ist das nicht geregelt wie lange er auf der Straße herumlungern darf. Demnach ist es auch nicht geregelt wann er das Haus wieder verlassen darf.

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Die Strafanzeige geht zur Staatsanwaltschaft und die entscheide weiter. Meistens wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt (die Grenzen dazu sind lokal/ regional verschieden). Des Weiteren wird die Führescheinstelle davon Kenntnis bekommen. Solltest du im Besitz eines FS sein, kann es im Wiederholungsfall zu einer MPU kommen. Solltest du noch keinen FS haben und willst einen machen, kann die FS Stelle im Wiederholungsfall eine MPU verlangen.

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Schau hier nach, da findest du mit Sicherheit eine Möglichkeit deine Bewerbung los zu werden. http://www.zoll.de/g1berufundkarriere/e1fristen/index.html

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So wie du den Fall geschildert hast, tauschen die mal gar nichts um. Des Weiteren gucken die schon wie was beschädigt ist. Und gefragt wirst du auch wie es beschädigt wurde. Tisch den bloß keine Märchen auf. Dämlich sind die nicht. Dann besteht auch schin der Verdacht des Betruges. Du hast aber geschrieben das die Kabel eingedrückt wurden. Daraus könnte man interpretieren, dass dies jemand anderes war. Dann lass den anderen doch das Kabel bezahlen ;-)

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Schau in der StVZO nach. Da eigentlich alles drinnen. Des Weiteren solltest du bei den Zubehörteilen die ABE beachten. Die Anbauvorschriften sind dabei zu beachten, ansonsten erlischt die BE nach § 19 StVZO. Wenn du explizite Fragen hast, ruf beim TÜV an oder schaue in diversen Foren im www. In der StVO stehen verkehrsrechtliche Verstöße.

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