Die AGB wurden stetig überarbeitet. Es gelten für dich die AGB vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bzw. die zum Zeitpunkt einer etwaigen Vertragsverlängerung.
Es gab zB. früher eine einmonatige Kündigungsfrist, irgendwann hat E-Plus diese an die "marktüblichen" 3 Monate angepasst.
Wie hier schon einmal erwähnt wurde - vielleicht schreibst du einmal dein Anliegen worum es dir überhaupt geht.
Die Antwort hast du ja bereits erhalten. Der alte und neue Mobilfunkanbieter "handeln" den Portierungszeitpunkt untereinander aus. Somit kann der Tag der Rufnummernportierung auch vor oder nach dem ursprünglichen Kündigungstermin liegen. In deinem Fall wird dann dein Altvertrag um ein paar Tage verlängert, damit nahezu "nahtlos" deine Rufnummer portiert werden kann. Du bist dann in der Nacht nur für wenige Stunden nicht erreichbar.
Bei der Vermietung ist es eindeutig. Das Maximum liegt bei 2 Kaltmieten, die der Auftraggeber des Makler zu zahlen hat - in der Regel der Vermieter. (Bestellerprinzip)
Für den Verkauf gilt das Bestellerprinzip (noch) nicht. Je nach regionalem Markt und Verhandlung kann der Käufer, der Verkäufer oder auch anteilig beide die Maklercourtage bezahlen. Diese liegt im Allgemeinen zwischen 4 und 7 Prozent zzgl. Mehrwehrtsteuer. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht.
Sinnvoll und fair ist nach meiner Meinung eine 50:50-Splittung der Provision.
Schließlich ist der Makler für beide Parteien tätig:
Für den Verkäufer übernimmt er das komplette Marketing, geht hiermit (je nach Engagement) hoch in Vorleistung. Dazu übernimmt der Makler jegliche administrative Arbeit, ist erreichbar, wenn der Verkäufer z.B. tagsüber arbeitet. Der Makler qualifiziert und prüft die Interessenten und koordiniert Besichtigungstermine, führt diese durch.
Ein engagierter Makler ist für den Käufer gut erreichbar, bietet schon vor der Besichtigung umfangreiche Informationen, berät den Kaufinteressenten. Aufgrund seiner beruflichen Kenntnisse ist der Makler auch dafür verantwortlich, einem Kaufinteressenten alle Fragen und Mängel wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Privat-Verkäufer ist hier in der Regel Laie. Im Falle eines Falles wird ein sich getäuscht fühlender Immobilienkäufer hier nur schwer Rechtsansprüche geltend machen können. Nicht so bei einem Immobilienkauf durch einen Makler.
Desweiteren bereitet der Makler alle zum Kauf und zur Finanzierung erforderlichen Unterlagen auf, prüft und vervollständigt diese. Fehlt hier etwas, so kann sich ein Verkauf extrem verzögern.
Ich halte nichts davon, stumpf dem Käufer alle Kosten aufzudrücken. Dieser trägt schon Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer.
Fair ist eine 50:50-Splittung.
Eine Immobilie ist bei großem Wettbewerb im regionalen Markt attraktiver, wenn der Verkäufer die komplette Maklercourtage übernimmt.
Das eigentliche Problem ist folgendes: Selbstverständlich könnte auch ein Makler beauftragt werden. Doch durch das neue Gesetz zum Bestellerprinzip darf der Makler jede Miet-Immobilie nur EINEM Kunden anbieten. Wenn dem Suchkunden die Immobilie nicht passt, darf sie keinem weiteren Kunden mehr angeboten werden, sie ist danach "verbrannt". Daher wird kein Makler diesen Auftrag annehmen.
Das alles zum "Wohle" des Endverbrauchers...
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Alles steht und fällt mit der Region, in der man sich bewegt. Manchmal ist es sogar nur der Schreibtisch mitten in einer Stadt, wo Netz A verfügbar ist, Netz B nicht, dafür an allen anderen Stellen, die dir wichtig sind.
Ich persönlich habe mit Telekom und Vodafone keine guten Erfahrungen gemacht, bin nach 16 Jahren E-Plus und nun zwei Jahren Vodafone wieder zu E-Plus zurück.
Da hat jeder andere Erfahrungen. Am meisten können aber die erzählen, die nie alle Netze selber ausprobiert haben. ;-)
Darum: Prepaidkarte vom alternativen Anbieter holen, selber ausprobieren.
Das Widerrufsrecht bei Maklerleistungen wird nun in Kürze zwei Jahre alt. Und sicher sind wir uns einig, dass dieses EU-Gesetz unsinnig ist und nur für Verwirrung und Irritationen bei Immobiliensuchenden führt.
Nun bin ich selber Makler und tagtäglich damit konfrontiert. Ich versuche jeden Interessenten schon am Telefon "abzuholen", ob er mit dieser Regelung vertraut ist. In meiner Widerrufsmail steht mehrfach, dass dies eine gesetzliche Auflage ist und keine Kosten für Exposé oder Besichtigung entstehen. Final ist sogar ein Erklärvideo beigefügt, dass das Thema noch einmal animiert darstellt.
Dennoch bleiben immer einige Zweifler, die meine Kollegen und mich oft wüst beschimpfen, nur weil wir nicht über die rote Ampel fahren wollen und uns an das Gesetz halten.
Andererseits kennt jeder die Bestätigung von AGB und auch Widerrufsbelehrung vom Einkaufen im Internet. Hier werden 45 Seiten AGB von namhaften, aber auch unbekannten Händlern in sekundenbruchteilen bestätigt. Es wird auch auf Widerruf verzichtet, wenn z.B. Waren individuell hergestellt werden und eine Rückgabe nicht möglich ist.
Warum werden Kunden bei den "bösen" Worten 'Vertrag' und 'Widerrufsverzicht' so "elektrisch" und lassen sich nicht sachlich informieren?