Hi,
ich weiß, die frage haben bestimmt schon 100e gestellt, aber überall sind unterschiedliche Antworten.
Wir hatten Informatikvertretung bei einem relativ jungen, gelassenen Lehrer, den ich auch gern mag (Er ist korrekt :D) und er mich auch.
Da hat ein Freund von mir (der neben mir am PC saß) in der Enzyklopädie "Encarta" in der Suche "Affe" gesucht, und dann auf Play gedrückt, dann kamen da so Affensounds.
Der Lehrer ging dann zu mir und wollte MEIN Handy - für 1 Woche - ich habs ihm dann leider gegeben :'(
Jedenfalls geht ohne Handy bei mir nichts - und - was mach ich im Notfall?
Ich habe mal bei RTL (meine reichen Lieblingssender hust) einen Anwalt gesehen, der meinte, dass Handy wegnehmen als Erziehungsmaßnahme kurzfristig (in seiner Rede bis zum Ende des Unterrichtstages (wir hatten 6 Std.)) wegnehmen kann - keine Woche.
In einem Schulportal NRW's stand folgendes drin:
Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
Wer sich wundert was "prophylaktisch" ist: Es bedeutet soviel wie "Vorsorge".
Leider steht da nicht drin, wie lange es ist.