Hallo, in einer Urheberrechtsangelegenheit habe ich als Geschädigter vor genau zwei Wochen eine Anwältin für Medienrecht aufgesucht und ihr den Fall geschildert. Wir haben uns darauf geeinigt, erst eine Unterlassungserklärung und dann schließlich eine Schadenersatzforderung rauszuschicken. Dabei ist es dann wohl auch geblieben, bei dieser Einigung. Beim Erstgespräch sagte sie mir, sie komme wegen eines Prozesses am Donnerstag und Freitag nicht dazu, das Schreiben an die Gegenseite zu verfassen - Montag oder Dienstag in der folgenden Woche dann aber bestimmt. Sie schicke mir das Schreiben dann auch zur Voransicht zu. Nachdem Mittwoch nichts im Briefkasten lag, rief ich mittags in der Kanzlei an und bat um Rückruf. Auch dabei ist es geblieben. Am Donnerstag in der letzten Woche ging ich dann persönlich in die Kanzlei, wo die Anwältin mich dann recht barsch empfing und meinte, dass sie wisse, es eile und wir doch wohl ausgemacht hätten, dass Sie erst in jener Woche das Schreiben aufsetzen könne. Sie würde es dann am Donnerstag oder Freitag tun - und mir zur Voransicht schicken. Heute nun ist es 13 Tage her, dass ich ihr das Mandat erteilt habe und noch immer habe ich nichts von ihr erhalten. Inzwischen bin ich darüber schon sehr angesäuert. Morgen mache ich einen letzten Versuch, etwas über den Stand zu erfahren, dann reicht es mir - denn unterdessen macht die Gegenseite fröhlich weiter.
Jetzt kommt meine Frage: Ab wann kann davon gesprochen werden, dass ein Anwalt langsam arbeitet und ich ihm das Mandat entziehen kann, ohne irgendeine Rechnung zu erhalten? Mir wurden zwei Mal - mündlich - Termine genannt, zu denen die Unterlassungserklärung fertiggestellt sein sollte und beide Termine sind verstrichen.