Du musst dich der Sache stellen, auch wenn es nicht angenehm ist. Eine Vergewaltigung liegt wohl eher nicht vor, es sei denn es kam zu einer Handlung gegen ihren Willen. Aber auch wenn sie es dir zuliebe getan hat, liegt eine Nötigung vor. Sanfte Gewalt, dazu gehört jemanden zu überreden, etwas zu tun, ist auch eine Sache die rechtliche Konsequenzen hat.

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