Jemand aus dem Internet will mich anzeigen weil ich mich darüber lustig gemacht hab das er Selbstmordgedanken hat und zur Psychiatrie muss. Geht das überhaupt?

Er hat mir dann das geschickt

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.