Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich heute mal dran begeben mich etwas durchzusuchen! :))

...zur Antwort
Kann mir jemand sagen wie der Film heißt? N

Hey,

also der Film wurde in der USA gedreht und spielt auch dort geht es um mehrere Jugendliche (ich glaube fünf) die in einer Kleinstadt leben und übers wochen ende in die umlegenden Berge gehen wollen. Nach eingem Suchen finden sie einen Perfekten ort der aber schwierig zu erreichen ist. Ich glaube der name des Ortes begint mit Teufel oder Totes. Auch jeden fall sehen sie in der ersten nacht Jets und Bomber über dem Himmel aber denken sich nicht viel dabei nach dem Wochenende gehen sie nach Hause doch bemerken das ihre Eltern nicht da sind und auch niemand anderes in der Stadt sie verstecken sich im Haus einer der Jugendlichen der einen Hund hat in der Nacht fliegt ein Helikopter über das Haus und der Hund fängt an zu bellen der Heli fliegt über das Haus dann fliegt er Weg und ein Jet schießt und bomben auf das Haus. Die Jugendlichen gehen in die Stadt und sehen das ihre Eltern und alle andrern Bewohner in einem Freizeitpark gefangen genommen worden. Befreien können sie sie nicht da über all Koreanische Soldaten sind sie verschwinden bei ihrer Flucht fällt ihnen auf das die Feindlichen soldaten über einen Brücke mit Nahrung und Waffen versorgt werden mit einem Geklauten Tanklaster sprengen sie die Brücke. Dann weiß ich nur noch das sie am Schluss Waffen haben und ihre Eltern und die Bewohner Retten wollen Das ist alles was ich weiß sorry weils so lang ist wenn einer weiß wie der Film heißt wäre es sehr nett wenn er den Namen des Filmes unten hinschreiben könnte Danke :)

...zum Beitrag

Tomorrow when the war began ;)

...zur Antwort

Zum rechnen des Ergebnisses im groben! + Umsatzerlöse - Rückstellungen für (Urlaub/Buchführung/Jahresabschluss etc.) - Wareneinkauf - Personalkosten - Steuern - Versicherungen - Kfz-Kosten - Werbekosten - Abschreibungen von Anlagevermögen - Reparaturen/Instandhaltung - Zinsen = Ergebnis (Gewinn oder Verlust)

Sollte nun etwas übrig bleiben ist dies der eigentliche Gewinn/Verlust, den das Unternehmen gemacht hat! Nun kommt es auf die Rechtsform an! In der Regel leben Personengesellschaften aus Ihrem Unternehmen (bezahlen private Kosten von den Konten oder nehmen sich Gelder zum Leben aus der Kasse) Bei Kapitalgesellschaften ist dies nicht erlaubt! Hier werden Gehälter ausgezahlt, welche ebenfalls in dem Punkt Personalkosten vom Gehalt abgezogen werden! Die Gewinne die diese Gesellschaften erzielen, bleiben im Unternehmen! In Gesellschafterversammlungen etc. wird dann entscheiden, was mit diesen Überschüssen gemacht wird! Investitionen etc. Dabei dürfen die Gehälter nicht überdurchschnittlich sein! Das bedeutet, sie müssen angemessen sein (Ein fremder/dritter würde in der selben Position das selbe Gehalt erhalten!)

...zur Antwort
Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide bei nicht gültiger Adresse!

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Verlobten in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Zuvor wohnten wir Beide in einer WG! Die Meldungen bei sämtlichen Gesellschaften und eine Ummeldung bei der Stadt liegen selbstverständlich vor! Die alte Wohnung ist in Besitz einer Wohnungsgesellschaft (Mehrfamilienhaus ca. 14 Parteien). Nach fast einem halben Jahr, ziehen die ehemaligen Mitbewohner meines Verlobten aus und haben ihn gebeten nochmals vorbei zu schauen. Gesagt, Getan! Ein riesen Berg an Post wartete auf uns! Darunter Mahnungen bis hin zu Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Vorladung zum Gericht etc. Vorort haben wir gesehen, dass das Klingelschild nicht verändert wurde! Dieses kann lediglich durch die Wohnungsgesellschaft verändert werden, da es sich hier um ein Schloss handelt, welches aufgemacht werden muss, dieses sollte bei Auszug vom Hausmeister erledigt werden! Es sind wirklich ganz böse Briefe darunter! Natürlich ist heute der erste Gang zum Anwalt. Allerdings bin ich etwas ungeduldig und wollte vorab mal Fragen, was ihr davon haltet. Können die Verfahren eingestellt werden? Könnte man die Wohnungsgesellschaften und die Mitbewohner auf Schadensersatz verklagen? Immerhin haben die Mitbewohner die Briefe, trotz Vermerk auf dem Umschlag nicht an die Poststelle zurück gegeben oder meinen Verlobten über diese in Kenntniss gesetzt. Hier ensteht nicht nur ein finanzieller Schaden sondern auch ein wirtschaftlicher, da mein Verlobter in der Finanzbranche selbstständig ist.

...zum Beitrag

Nach dem Termin beim Anwalt gebe ich jetzt Preis, was dieser in unserer Situation machen wird. 1. Einige der eingegangen Mahnbescheide sind nicht gültig, da bereits vor deren Eingang, die neue Adresse mit Nachweis bekannt gegeben wurde! (Mein Verlobter hat sich somit um seine Angelegenheiten gekümmert!!!) Der Anwalt, der den Mahnbescheid rausgegeben hat, hat die Adressänderung bewusst ignoriert und somit den MB provoziert! Hier kann somit ohne Probleme Wiederspruch trotz Fristende eingereicht werden. 2. Auch der eingegangene Vollstreckungsbescheid ist hier ungültig. Nachdem mein Verlobter auf keine Mahnungen oder MB reagiert hat, meldete sich der Vollstrecker bei der zuständigen Wohnungsgesellschaft und hat nachgehört ob mein Verlobter noch in dieser Wohnung wohnt. Dieser bestätigte dies fälschlicher Weise. Da Ummeldebescheinigung/Kündigung des alten Mietvertrages & der neue Mietvertrag vorhanden sind, stellte der Vollstrecker das Verfahren ein. Somit muss lediglich die eigentliche Rechnung bezahlt werden. 3. Durch die Falschaussage des Angestellten der Wohnungsgesellschaft, können wir diesen auf Schadensersatz anklagen und werden dies auch tuen. 4. Die eigentlich enstandenen Zwangsgelder durch Nichtabgabe der ESt und EÜR 2012 wurden ebenfalls unterlassen. Hier hat die Sachbearbeiterin durch Bearbeitung der Unterlagen aus 2013 selbst gesehen, dass dort eine andere Adresse eingetragen wurde. Und ging nun auch davon aus, dass die Post somit nicht angekommen ist. Da die 2013 Erklärungen Fristgerecht angekommen sind, geht man hier auch von einem guten Willen aus! Sie hat die Beiträge für 2012 erstmals geschätzt. Wir haben nun die Möglichkeit die Unterlagen innerhalb von vier Wochen nachzureichen und somit die eigentliche Nachzahlung ermitteln zu lassen.

Durch alle anderen Nachweise etc. wurden die Verfahren eingestellte und auch die Mehrkosten größtenteils unterlassen. Es sind nur minimale Gebühren übrig geblieben. Die Wohnungsgesellschaft selbst können wir nicht anzeigen und die Mitbewohner auch nicht.

...zur Antwort