Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich heute mal dran begeben mich etwas durchzusuchen! :))
Tomorrow when the war began ;)
Zum rechnen des Ergebnisses im groben! + Umsatzerlöse - Rückstellungen für (Urlaub/Buchführung/Jahresabschluss etc.) - Wareneinkauf - Personalkosten - Steuern - Versicherungen - Kfz-Kosten - Werbekosten - Abschreibungen von Anlagevermögen - Reparaturen/Instandhaltung - Zinsen = Ergebnis (Gewinn oder Verlust)
Sollte nun etwas übrig bleiben ist dies der eigentliche Gewinn/Verlust, den das Unternehmen gemacht hat! Nun kommt es auf die Rechtsform an! In der Regel leben Personengesellschaften aus Ihrem Unternehmen (bezahlen private Kosten von den Konten oder nehmen sich Gelder zum Leben aus der Kasse) Bei Kapitalgesellschaften ist dies nicht erlaubt! Hier werden Gehälter ausgezahlt, welche ebenfalls in dem Punkt Personalkosten vom Gehalt abgezogen werden! Die Gewinne die diese Gesellschaften erzielen, bleiben im Unternehmen! In Gesellschafterversammlungen etc. wird dann entscheiden, was mit diesen Überschüssen gemacht wird! Investitionen etc. Dabei dürfen die Gehälter nicht überdurchschnittlich sein! Das bedeutet, sie müssen angemessen sein (Ein fremder/dritter würde in der selben Position das selbe Gehalt erhalten!)
Nach dem Termin beim Anwalt gebe ich jetzt Preis, was dieser in unserer Situation machen wird. 1. Einige der eingegangen Mahnbescheide sind nicht gültig, da bereits vor deren Eingang, die neue Adresse mit Nachweis bekannt gegeben wurde! (Mein Verlobter hat sich somit um seine Angelegenheiten gekümmert!!!) Der Anwalt, der den Mahnbescheid rausgegeben hat, hat die Adressänderung bewusst ignoriert und somit den MB provoziert! Hier kann somit ohne Probleme Wiederspruch trotz Fristende eingereicht werden. 2. Auch der eingegangene Vollstreckungsbescheid ist hier ungültig. Nachdem mein Verlobter auf keine Mahnungen oder MB reagiert hat, meldete sich der Vollstrecker bei der zuständigen Wohnungsgesellschaft und hat nachgehört ob mein Verlobter noch in dieser Wohnung wohnt. Dieser bestätigte dies fälschlicher Weise. Da Ummeldebescheinigung/Kündigung des alten Mietvertrages & der neue Mietvertrag vorhanden sind, stellte der Vollstrecker das Verfahren ein. Somit muss lediglich die eigentliche Rechnung bezahlt werden. 3. Durch die Falschaussage des Angestellten der Wohnungsgesellschaft, können wir diesen auf Schadensersatz anklagen und werden dies auch tuen. 4. Die eigentlich enstandenen Zwangsgelder durch Nichtabgabe der ESt und EÜR 2012 wurden ebenfalls unterlassen. Hier hat die Sachbearbeiterin durch Bearbeitung der Unterlagen aus 2013 selbst gesehen, dass dort eine andere Adresse eingetragen wurde. Und ging nun auch davon aus, dass die Post somit nicht angekommen ist. Da die 2013 Erklärungen Fristgerecht angekommen sind, geht man hier auch von einem guten Willen aus! Sie hat die Beiträge für 2012 erstmals geschätzt. Wir haben nun die Möglichkeit die Unterlagen innerhalb von vier Wochen nachzureichen und somit die eigentliche Nachzahlung ermitteln zu lassen.
Durch alle anderen Nachweise etc. wurden die Verfahren eingestellte und auch die Mehrkosten größtenteils unterlassen. Es sind nur minimale Gebühren übrig geblieben. Die Wohnungsgesellschaft selbst können wir nicht anzeigen und die Mitbewohner auch nicht.