Ich mache mich gerade über die neue Gebühr ab Januar kundig.
Im Moment bekomme ich Krankengeld (davor war's ALG I). Soweit ich weiß, bekomme ich weniger als bei Hartz IV, aber ich habe zuviel Ersparnisse (sogenanntes "Vermögen" - für die Rente angelegt), um Aufstockung zu beantragen.
In dem, was ich gelesen habe, wurde erwähnt, dass man auch einen "Härtefallantrag" stellen kann, wenn man geringe Einkünfte hat, aber keine Sozialleistung bekommt, die zur Befreiung berechitgen. Es wurde hier explizit von Einkünfte geschrieben - nirgends war Vermögen erwähnt. Daher würde ich das gern versuchen.
Wer kann mir verraten, wo ich ganz genau nachlesen kann, wie das mit der neuen Gebühr geregelt ist? Gesetztexte schrecken mich nicht ab :-) (Ich habe mir schon das Wohngeldgesetz durchgelesen und einige §en über Arbeitslosengeld - da erfährt man es am genauesten!)
Ich halte keine Empfangsgeräte bereit, da ich nie wirklich Interesse an Radio und Fernsehen hatte. Ich lese einfach viel lieber Zeitung :-) Und 18 Euro zuviel habe ich im Monat definitiv nicht. Mich ärgert es schon, dass ich bei den Nebenkosten Kabelgebühren zahlen muss, aber das ist ein "Hausabo", und die Kosten werden über alle Wohnungen umgelegt, also komme ich da nicht raus :-/