ja ich habe Lohnsteuergezahlt, und es ist wie gesagt meine erste noch für 2011 (demnach hilft mir der Link für 2013 auch nichts leider)...Könntet ihr bitte nochmal direkt auf meine Fragen eingehen? Danke! Vielen Dank wirkich!

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Hallo, Lieben Dank für das schnelle feedback 1) Das heißt ich DARF die pauschalen nicht angeben oder es ist egal da es eh berücksichtigt wird? Reden wir von allen Pauschalen oder den beiden genannten? 2) angenommen ich komme mit der entfernungspauschale auf 700€, was passiert mit den 300 "nicht ausgereizten" Euro? 3) am beispiel computer für 500€, das hieße jedes jahr ein drittel,wenn ich aberi den folgefahren noch andere teure arbeitsmittel etc habe zb drucker oder reparaturen? Gibt es obergrenzen pro jahr oder pro arbeitsmittel? 4) richtig,die spendenpauschale war ein schlechtes beispiel aber zb die werbungspauschale oder kontoführungsgebühren ? 5) es gibt nur eine quittung über die 100€ verkauf da totalschaden,kann man die differenz absetzen? Der Wert vorher lässt sich doch bestimmt anhand irgendwelcher tabellen rausbekommen in dem jedes model mit baujahr einen ungefährwert bekommt oder? Ganz lieben dank nochmal!

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Nein, darum geht es ja nicht - unser Betriebsrat würde nur gern wissen wie die rechtliche Grundlage ist, also wer im Recht ist...danke für eure Hilfe

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bei Auszug renovieren oder nicht? verwirrender Mietvertrag

Hallo, ich habe gerade etwas nachgelesen und bin verwirrt ob ich bei Auszug meine Wohnung malern muss oder nicht, hoffe auf eure Hilfe! Ich wohne dort seit 1,5 Jahren und habe die Wohnung laut Übergabeprotokoll "frisch renoviert" durch den Vormieter übernommen und seither auch nie renoviert oder Schönheitsreparaturen durchgeführt (kein Bedarf gewesen). In meinem Mietvertrag steht:

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet folgende "Renovierungsarbeiten fachgerecht durchzuführen: [...] das Weißeln der Decken und Wände, lackieren der Heizkörper und Versorgungsleitungen. Die Schönheitsreparaturen sind während der Dauer des Vertrags ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen, jedoch im Allgemeinen nach Ablauf folgender Zeiträume: [...] im Allgemeinen aller [...] Jahre.Bei Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der entsprechenden Jahre und soweit diese Arbeiten noch nicht erforderlich sind, trägt der Mieter die Kosten hierfür anteilig"

Bitte sagt mir genau was ich laut Gesetz verpflichtet bin und was nicht, denn soweit ich das verstanden habe können Mieter nicht mit einer Klausel im Mietvertrag zu einer Renovierung beim Auszug verpflichtet werden [BGH Urteil vom 12. September 2007 Az: VIII ZR 316/06: Pflicht der Mieter zu einer Endrenovierung unwirksam, auch dann wenn während der Wohnzeit keine laufenden Schönheitsreparaturen durchgeführt werden mussten] wobei allerdings der zweite Absatz wieder gültig wäre ("im Allgemeinen alle x Jahre").

Muss ich oder muss ich nicht? ich danke euch vielmals!!!!

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Das heißt da im Vertrag steht "im Allgemeinen aller x Jahre" ist es flexibel und somit gültig - ich muss streichen?

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Hi, danke für eure Antworten, Tasche hat er, Workshop hat er ebenfalls schoneinmal gemacht und tausende Bilder von sich selbst (richtige Shootings) auch...habt ihr sonst noch Ideen? Bitte bitte :(

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