Schaut mal: 

Täter in diesem Sinne ist nur der Arbeitgeber, nicht der betroffene Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist der Normadressat des Arbeitszeitgesetzes (und damit aber auch die Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers als beauftragte Personen). Als Täter kommen auch vom Arbeitgeber beauftragte Personen in Betracht, z. B. Abteilungs- oder Betriebsleiter, leitende Angestellte, die für den Arbeitgeber Weisungen erteilen. Sind mehrere an der Verwirklichung der Ordnungswidrigkeit beteiligt, so kann jeder von ihnen zur Verantwortung gezogen werden.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit-112-straf-und-bussgeldvorschriften-22-und-23-arbzg_idesk_PI13994_HI1427324.html
 

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wir danken euch. Natürlich gibt es Beläge und die wurden auch schon eingereicht. Allerdings stellt sich halt die Frage was mit dem Satz gemeint ist. Wir verstehen es so, dass es bei der nächsten Anzeige zu einem Verfahren kommt. Dass der Händler dann nicht mehr mit der Einstellung des Verfahrens rechnen kann. Ist das richtig? Oder gilt das nur, wenn er in diesem Fall das Geld nicht zurückzahlen würde?

Wann ist man denn ein Betrüger? Nur wenn man etwas vorsätzlich macht, oder auch, wenn man zum 

Beispiel versehentlich irgendwem Geld nicht zurückerstattet oder zu spät.

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hallo,

ich habe mein Kleid auch anfertigen lassen, allerdings im Internet bei einem deutschen Shop. Ich weiß, das ist nicht für jeden was, aber bei mir ist es super gelaufen. Das Kleid war der Oberhammer und hat keine 600 EUR gekostet. Bestellt habe ich es bei kleiderfreuden.de 

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