Beleidigung bezeichnet man im Strafrecht Deutschlands ein Ehrdelikt nach § 185 Strafgesetzbuch. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, im Gegensatz zu einem Offizialdelikt.
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Du darfst es in der Regel nicht in der Oeffentlichkeit benutzen.
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sag doch dass du keine lust auf den verein hast und deine schule bevorzugst