Die Frage ist schon etwas älter aber vielleicht hilft die Antwort wem der hier herüber stolpert:
Was Tierärzte verlangen dürfen ist gesetzlich durch "Sätze" geregelt. Von ein-fachem Satz bis hin zum drei-fachen Satz.
Mein Kater hatte einen Würgebruch an seinem rechten Hinterbein. Sein Knochen war senkrecht und waagerecht durchgebrochen.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf über 1600€. Das war vor über 5 Jahre. (Die Kosten der Tierärztin waren im unteren Mittelfeld, also kein 3-facher Satz)
Meine Versicherung hat ohne wenn und aber um die 1400€ übernommen.
Eine einfache Versicherung in denen auch Operationen abgedeckt sind bekommt man für eine Hauskatze schon für unter 10€ monatlich.