Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem eine Eigentumswohnung erworben, die über keinen eigenen KFZ-Stellplatz verfügt.
Nun muss ich erstmal etwas ausholen:
Es handelt sich um einen kernsanierten Altbau, in dem 6 neue Eigentumswohnungen eingerichtet und im Laufe des letzten halben Jahres verkauft wurden. Zu diesen ETW wurde von der Immobiliengesellschaft (Verkäufer) im Vorfeld jeweils pro Wohnung ein anmietbarer KFZ-Stellplatz in Aussicht gestellt, der sich in der Tiefgarage im Nebenhaus befindet, wobei die Einfaht direkt ggü. der Haustür ist. Im Rahmen der Wohnungsübergabe stellte sich dann heraus, dass nicht der Verkäufer der Wohnungen Vermieter der Stellplätze ist, sondern eine andere Immobiliengesellschaft, von der der Verkäufer die Stellplätze wiederum nur bis zum Verkauf seiner Wohnungen angemietet hatte.
Das Ungemach fängt nun damit an, dass der eigentliche Vermieter der Stellplätze nicht den ursprünglich mit dem Verkäufer ausgemachten Stellplatz Nr. x, sondern nur einen in der Garage zum parken ungünstiger gelegenen Platz y anbietet. Das wäre noch zu verschmerzen - allerdings stellt der Vermieter auch noch in Aussicht, dass er mittelfristig (1-2 Jahre) die gesamten Stellplätze in der Garage selbst brauchen wird für weitere Wohnungsprojekte von ihm in der Nähe. Nun fühlen ich und andere Wohnungskäufer in der besagten Anlage uns natürlich arglistig getäuscht, da wir uns auf die lngfristige Verfügbarkeit der Stellplätze verlassen haben.
Die Frage ist nun nach diesen hoffentlich nicht zu langen Ausführungen: Gibt es irgendeine Handhabe gegen den Verkäufer, das Recht auf einen anmietbaren Stellplatz einzufordern? Im Kaufvertrag ist dieser natürlich nicht erwähnt, wie sich herausgestellt hat... :-/
Vielen Dank schonmal für die Antworten!