Dies wird als mindeste als Totschlagversuch (mglw. auch als versuchter Mord) gewertet,sowohl bei der Frau als auch bei dem noch ungeborenen Kind.glg Wulf

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Als erstes:Es gibt keine Selbstverteidigungswaffen,denn jede Waffe,egal welcher Art ist immer zugleich eine Angriffswaffe. Selbst wenn Du selber dieses anders siehst. Ein Schlagstock gehört zu den Angriffswaffen,ebenso ein kleines Taschenmesser;obwohl dass tragen eines Taschenmessers erlaubt ist bei einer Klingengröße weniger als 9cm. Selbst dass Pfefferspray ist auch eine Angriffswaffe,obwohl der Sinn dieses zur Selbstverteidigung dient. Erlerne lieber Ju Jutsu oder Karate,dies dient Dir selber zur Selbstbeherrschung und Du kannst damit wirklich Angriffe auf Dich abwehren.gglg Wulf

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Hallo mami04200, ein neuer Kühlschrank sollte mindestens 24 Stunden stehen,bevor er in Betrieb genommen werden sollte. Die liegt daran,dass sich die Kühlflüssigkeit durch die Bewegungen des Transportes wieder gleichmäßig in den Rohren'beruhigen' kann,gglg Wulf

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Hallo Claudia, da sich im Vorfeld schon etwas zugetragen hat,so ist der nachfolgende Vorfall trotzdem eine Straftat und hier spielt es keine Rolle,wer im Vorfeld angefangen hat. Schon der erste Boxschlag war ein Straftatbestand und ist als mindeste Körperverletzung,die nachfolgende Tat ist ebenfalls als mindeste Körperverletzung,wenn nicht sogar schon gefährliche Körperverletzung. Was Du/Ihr tun könnt,ist eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten,wenn es nicht schon seitens der Polizei geschehen ist. In der Gerichtsverhandlung wird dann geprüft inwieweit der Täter bestraft wird;hier wird auch gefragt,ob Alk. im Spiel war. Zumeist wird in dieser Gerichtsverhandlung auch schon ein Schmerzensgeld zugesprochen;sollte dies wider Erwarten nicht geschehen,so wird ein Zivilprozess nicht zu umgehen sein. Weiterhin sollten auch die Drohungen zur Sprache kommen,dies sollte aber auch schon vor der Gerichtsverhandlung bei der Polizei gemeldet werden,damit diese Drohungen aufhören. Ich hoffe etwas behilflich gewesen sein zu können,gglg Wulf

Die Kosten holt sich Eure KK vom Täter zurück,und ich hoffe,Ihr habt Zeugen,die auch vor Gericht aussagen,ggglg Wulf

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ich bin kein Freund von Luxus und vielem Geld

Zwar wird Geld benötigt um seinen Unterhalt für sich selber oder die Familie bestreiten zu können und es sollte auch noch so viel übrig sein,damit sich die Einzelnen auch mal etwas leisten können,was aus der Rolle fällt. Bei mir jedoch ist es eben so,dass ich keine Sonderwünsche habe.glg Wulf

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