Das hättest du sofort nach der Prüfung machen müssen. Man kann (wenn nicht bestanden wurde) die Fehler noch mal ansehen. Jetzt ist es aber zu spät.

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Könnte ich jetzt Probleme mit dem medizinischen Dienst der Arbeitsagentur bekommen?

Liebe Community,

ich habe ein großes Problem!

Im Herbst habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt gestellt. Kurz vor Weihnachten bekam ich den Bescheid, dass bei mir ein GdB von 50 anerkannt wurde.

Diese Woche war ich nun zum ersten Mal bei meiner Arbeitsvermittlerin bei der Reha-Abteilung beim Jobcenter. Ich legte meinen Schwerbehindertenausweis vor und sie sagte mir, dass ich nun einen Termin für ein Gutachten beim medizinischen Dienst bekomme. Es soll begutachtet werden, wieviele Stunden ich noch aufgrund meiner Einschränkungen arbeitsfähig bin (zur Zeit übe ich nur einen Nebenjob aus).

Jetzt ist es so, dass ich den GdB von 50 u.a. wegen Epilepsie bekommen habe. Diese Information hatte das Versorgungsamt von meinem Hausarzt, der den Befund von einem Neurologen vorliegen hatte. Ein anderer Neurologe hat aber bei meinem Einholen einer zweiten Meinung die Diagnose widerlegt, aber anscheinend keinen Befund an meinen Hausarzt geschickt.

Nun sieht es also für das Jobcenter so aus als hätte ich Epilepsie (ich musste ja eine Kopie des Bescheids vom Versorgungsamt einreichen).

Was soll ich denn sagen, wenn ich beim medizinischen Dienst gefragt werde, inwiefern mich die Epilepsie einschränkt? Wenn die Frage kommt, ob ich gut mit Medikamenten eingestellt bin und und ob ich Anfälle habe? Denn ich bin ja natürlich nicht in Behandlung und war nach Widerlegen der Diagnose nie mehr beim Neurologen.

Was passiert wenn ich beim medizinischen Dienst sage, dass ich die Erkrankung nicht habe? Könnte da jetzt Ärger auf mich zukommen?

LG Adelana

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Dem medizinischen Dienst ist das egal. Er verwertet nur die Infos, die er bekommt.

Der medizinische Dienst wird ein Gutachten anfertigen. Darin wird er erwähnen, welche Diagnosen vorliegen und ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Er wird dann auf die Einschränkungen bezogen eine Empfehlung schreiben, welche Berufe für dich geeignet sind, wie viele Stunden du arbeitsfähig bist und ob ggf. eine Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt infrage kommt.

So ein Gutachten vom medizinischen Dienst kann u. U. auch erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Jetzt zu dem Problem mit dem Versorgungsamt und der Schwerbehinderung:

Sobald eine gesundheitliche Veränderung eintritt, ist man verpflichtet, dem Versorgungsamt sofort eine Änderung mitzuteilen. In obigem Fall wäre das das Mitteilen des Wegfallens der gesundheitlichen Einschränkung. In dem Fall hättest du dann einen Bescheid bekommen, dass der GdB auf 0 herabgesetzt wird, insofern keine anderen Einschränkungen vorliegen.

Wenn es so ein komplizierter Fall wie in deiner Frage ist: Ein Arzt stellt eine Diagnose, der andere Widerlegt sie, dann würde das Versorgungsamt ggf. selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Man würde dann eventuell noch mal zu einem dritten Arzt geschickt, der die Diagnose dann nochmals überprüfen wird. Man könnte sich auch an die Krankenkasse wenden, die dann ebenfalls ein Gutachten in Auftrag geben könnte.

Sofern man dem Versorgungsamt eine Veränderung des Gesundheitszustandes nicht mitteilt, könnte man dafür rechtlich belangt werden. Wenn man sich unsicher ist, kann man sich an die Krankenkasse wenden.

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Das muss man am Drucker einstellen.

Dazu muss man vorher den Drucker mit dem Computer manuel verbinden. Danach kommt die Einstellung, wie man es drucken möchte.

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