Besten Dank für die Antwort, es ist definitiv Naturschutzgebiet und iim Aussenbereich. Es gibt keinen Bebauungsplan, gebaut werden darf nicht, allerdings hat der Nachbar über mir trotzdem eine Baugenehmigung für seine Garagen bekommen und der Herr hinter uns, der auf 1km Abstand in glichen Gebiet wohnt, mit gleichen Vorgaben, hat sich dort vor 4 Jahren ein neues Zweifamilienhaus hingesetzt. Daher möchte ich mich darauf nicht verlassen, denn wenn ein Jurist und ein städtischer Angestellter bauen dürfen, obwohl teile sogar Landschaftsschutzgebiet mit eine W gekennzeichnet sind, bebaut werden, dann brauchen ich nur noch auf "die Pferde vor der Apotheke" warten....
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Ganz lieben Dank fuer die Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. Ich kündige nun den Mieter, da er die Garage (un-) endgeltlich an Dritte ueberlassen hat. Wie sieht es da mit der Frist aus? Die sind über 10 Jahre in der Wohnung. Oder geht es nicht, weil ich nicht nachweisen kann, dass die Ueberlassung endgeltlich vorgenommen wurde?