Erwerb Grundstück mit Eintragungen

Meine Nachbarin ist nun fast 80, und nun schon viele Jahre sehr krank! es wird wohl nicht mehr all zu lange sein, dass sie lebt, sie besitzt diverse Nachbargrundstücke, diese sind angrenzend an mein Grundstück. Auf einem der Grundstücke, welches mich nicht interessiert, steht ihr Heim. Die Grundstücke bekam die Dame 1976 von ihrem heutigen Ex-Mann zur Hochzeit als Schenkung für die Altersvorsorge, es wurde danach eine Teilung vorgenommen und es sollte zu diversen Bauvorhaben kommen. Diese Grundstücke wurden allerdings kurzfristig zum Naturschutzgebiet, bzw. wurde sie dazu in den 80/90ern . Nach der Schenkung 1976 wurden diese vom Finanzamt geschätzt auf stolze rd. 1.2 Mio DM, obwohl noch kein Bauland und der qm max.heute 50 Cent wert, somit grade mal 20. TEUR. Das Finanzamt nahm wohl auf allen Parzellen Eintragungen zur Schenkungssteuer vor, die sodann eine erhebliche Summe an Schuld hinterließen, dies 1979. Angewachsen sind diese und weitere Eintragungen wohl auf heute rd. 500. TEUR, dementsprechend der finanzielle Bankrot für die Dame, die sodann von der Hand in den Mund lebte. Es kam wohl auch in den 90ern 2 x zu erfolglosen Zwangsversteigerungen. Da die Dame für die Grundstücke keinerlei Verwendung hat und ich ungern hätte, dass diese nach ihrem Tod in eine Zwangsversteigerung gehen, sodann wie manchmal üblich zu Bauland werden! möchte ich gerne die Grundstücke erwerben, damit nicht demnächst neben mir Hochhäuser mit Luxuseigentumswohungen gebaut werden, nur halt von mir nicht grade gewünscht der Erwerb zu der eingetragenen Schuld. Gibt es einen Weg, wie ich diese Grundstücke erwerben kann ohne dafür 500 TEUR ablösen zu müssen, sondern zu dem reellen Wert? Gibt es da nicht irgendwelche Verjährungsklauseln? Die Dame wird mit Sicherheit nicht mehr zu irgendwelchem Reichtum kommen und der von mir zu entrichtende Kaufpreis wird sicherlich von den Gläubigern geschluckt, das ist der Dame auch sehr wohl klar. Die letzte Eintragung ist von 1980, somit 34 Jahre her. Sie bekam 2013 ein Schreiben des Finanzamtes über geforderte Summe, es fanden keine Pfändungen oder eine EV statt.

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Besten Dank für die Antwort, es ist definitiv Naturschutzgebiet und iim Aussenbereich. Es gibt keinen Bebauungsplan, gebaut werden darf nicht, allerdings hat der Nachbar über mir trotzdem eine Baugenehmigung für seine Garagen bekommen und der Herr hinter uns, der auf 1km Abstand in glichen Gebiet wohnt, mit gleichen Vorgaben, hat sich dort vor 4 Jahren ein neues Zweifamilienhaus hingesetzt. Daher möchte ich mich darauf nicht verlassen, denn wenn ein Jurist und ein städtischer Angestellter bauen dürfen, obwohl teile sogar Landschaftsschutzgebiet mit eine W gekennzeichnet sind, bebaut werden, dann brauchen ich nur noch auf "die Pferde vor der Apotheke" warten....

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Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

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Ganz lieben Dank fuer die Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. Ich kündige nun den Mieter, da er die Garage (un-) endgeltlich an Dritte ueberlassen hat. Wie sieht es da mit der Frist aus? Die sind über 10 Jahre in der Wohnung. Oder geht es nicht, weil ich nicht nachweisen kann, dass die Ueberlassung endgeltlich vorgenommen wurde?

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