Wir haben es auch nach der Anleitung im Internet versucht, hat nicht geklappt. Danach habe ich nach dem Sendeplatz von zee.one einfach dadurch gesucht, dass ich die Sender durchgezappt habe. Das Problem dabei war, dass der Sender dann in den automatischen Abgaben nicht als "zee.one" angezeigt wurde, sondern als der Sender, der vorher da war "ses irgendwas". Einfach mal Zeit nehmen und durchzappen. Bei uns war er irgendwo bei 300 und dann habe ich ihn halt nach vorne gezogen.
Ich habe mit 33 angefangen. Aufgrund meiner höheren Lebenserfahrung und besserem Allgemeinwissen und auch der entsprechenden Motivation war ich nach 5 Semestern fertig.
Im Zivilrecht gilt, dass grundsätzlich alles als wahr unterstellt wird, was eine Seite vorbringt. Dies bedeutet z.B., dass wenn Du Dich nicht gegen eine Klage wehrst, gegen Dich entschieden werden kann, weil ja der ganze Vortrag des Klägers als richtig unterstellt wird.
Will man nun dafür sorgen, dass der Vortrag nicht (jedenfalls nicht ohne Beweiserhebung) als richtig angesehen wird, muss man "bestreiten" (also Angelegenheiten verneinen, von denen man es weiß, weil man z.B. dabei war) oder jedenfalls "mit Nichtwissen erklären" (also Sachen bezweifeln, die man aber nicht aus eigener Anschauung kennt). In der von Dir benannten Formulierung wird durch die eine Seite schlicht alles negiert, was die andere vorbringt. Es sei denn, die eine Seite gesteht dies ausdrücklich zu.
Es ist strittig, ob ein solches pauschales Bestreiten überhaupt zulässig ist. Es macht auch im Übrigen wenig Sinn, weil man dann ja über jede einzelne Tatsache im Prozess Beweis erheben müsste.
Als Jurist sage ich dazu erst einmal: Das kommt darauf an.
Nämlich darauf, was in Deinem Bundesland und ggf. auch in Deiner Ortssatzung zur Höhe von Gewächsen geregelt ist. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und findet sich in den meisten (nicht allen) Bundesländern im sog. Nachbarschaftsgesetzen o.ä. Manchmal wird dies durch Ortssatzungen und ggf. auch Festsetzungen in Bebauungsplänen ergänzt. Ergibt sich hieraus eine Maximalhöhe, hat Dein Nachbar einen Anspruch auf einen Rückschnitt, ansonsten nicht.
Rechtlich gesehen wäre auch noch die Frage der Verwirkung zu prüfen. Das bedeutet, dass ein Anspruch nicht durchgesetzt werden kann, wenn der Anspruchsberechtigte - hier Dein Nachbar - den Zustand seit längerem kennt, aber nichts dagegen unternommen hat. War der Busch also seit Längerem so hoch und er hat nichts unternommen, erlischt nach einer Weile (die vom Einzelfall abhängt) ein möglicher Anspruch auf den Rückschnitt.
Als Jurist mit Kenntnis vieler Nachbarschaftsstreitigkeiten möchte ich Dir aber auch raten, diese Angelegenheit möglichst im Einvernehmen zu klären. Es bringt Dir nichts, wenn Du den Busch nicht beschneiden musst, Du ab sofort von Deinem Nachbarn nur noch als Feind empfunden wirst. Im Zweifel würde ich also lieber im Sinne einer guten Nachbarschaft einen Busch zurückschneiden, auch wenn es keinen Anspruch gibt.