Ja, darf er. Er kann die Räume vermieten, so oft er will. Aber du kannst ihn mächtig in die Bredulie bringen, wenn du die Schlüssel bis zum 3.11. (3 Tage nach Vertragende) einbehaltest. Er wird dann dem Nachmieter eine Ersatzwohung suchen müssen, da die angemietete Sache für den Nachmieter nicht nutzbar ist. und das wird garantiert mehr als doppelt so teuer wie die Miete.
die Frage ist seltsam. Ich versuche es dennoch:
die Fritzbox hat keinen Lautsprecher, daher gibt es auch an der Fritzbox keine Möglichkeit, Geräusche zu produzieren. Aber der Anrufbeantworter erzeugt Mp3-Dateien auf der Fritzbox, welche über Fritz!NAS oder als Mail an den PC abgespielt werden können. Anleitung hier:
http://avm.de/nc/service/fritzbox/fritzbox-7390/wissensdatenbank/publication/show/6_Anrufbeantworter-der-FRITZ-Box-einrichten-und-bedienen/
ja. geht. der mod hat nämlich nix mit der PS3 zu tun, sondern nur mit dem Spiel.
Video-Anleitung hier: https://www.youtube.com/watch?v=jpor86GBbzE
Falsch. Azubis und Lehrlinge dürfen in einem Betrieb überhaupt nicht am Schöpfungsprozess beteiligt sein. Der Betrieb hat nur eine Aufgabe, Azubis sogut wie möglich auszubilden. Azubis haben wiederum nur eine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Betrieb, sie müssen lernen. Azubis müssen auch nicht tun, was nicht in der Ausbildungsverordnung drinnen steht. also keine Mülleimer leeren, keine Botendienste..etc. Ausbildung am praktischen Handeln ist aber erlaubt. Die Kosten werden zu 100% vom ausbildenden Betrieb getragen und dürfen nicht umgelegt werden.