Hallo folgendes Problem bzw. Frage.
Ich war Kunde beim Jobcenter meiner Stadt X.
Ich habe Leistungen am 04.07.2022 in der Fassung des Änderungdbescheides vom 16.12.2022 im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.23 bewilligt bekommen.
Für den Zeitraum 01.05.2023 bis 30.06.2023 wird eine Überzahlung zurückgefordert.
Die Überzahlungsrückforderung bezieht sich jedoch nur auf den 01.05.2023 bis 31.05.2023, da ab 01.06 bis 30.06.2023 keine Zahlung mehr erfolgte.
Am 01.05.2023 habe ich meine Arbeit aufgenommen und dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich nun eine Arbeit aufgenommen habe und nichtmehr Leistung beziehen muss. Arbeite nun auch bei Stadt x im anderen Fachbereich nicht Jobcenter.
Ich hatte jedoch am Ende des Monats 28.04.2023 kein Geld mehr, Miete Lebensunterhalt etc. Jobcenter Geld war verbraucht. Dann bekam ich das Geld für den 01.05.2023 bis 31.05.2023. Dies habe ich benutzt um Miete Lebensunterhalt etc bis Ende des Monats zu finanzieren. Dann habe ich Ende des Monats mein Gehalt für Mai bekommen.
Die Rückforderung ist berechtigt, da sie das Geld meines Arbeitgebers im Monat des Zuflusses anrechnen daher hatte ich vom 01.05.2023 bis 31.05.2023 keinen Anspruch gehabt. Auch wenn ich sonst ohne Geld ab dem 01.05.2023 und ohne Miete und Lebensunterhalt angefangen hätte zu arbeiten. Leider.
Das Problem hierbei ist folgendes. Das Jobcenter bezieht sich auf den Ihnen vorliegenden Einkommensnachweis meines Arbeitgebers vom 15.02.2024 (Arbeitgeber ist auch Stadt X, ich arbeite also bei dem selben Arbeitgeber für dass das Jobcenter arbeitet ebend Stadt X). Eingereicht habe ich jedoch dem Jobcenter nie eine Gehaltsabrechnung.
Frage: Muss das Jobcenter mich nicht nach meiner Gehaltsabrechnung fragen? Darf die Stadt X wo ich beschäftigt bin und wofür auch das Jobcenter arbeitet meine Gehaltsabrechnung einfach intern anfordern ohne meine vorherige Zustimmung? Ich arbeite in einen anderen Fachbereich als das Jobcenter. Ist das eine Datenschutzverletzung meines Arbeitgebers wenn er Stadt X ist und ich bei Stadt X arbeite und sie dem Jobcenter das für Stadt x arbeitet einfach meine Lohnabrechnung vorlegt ohne vorherige Zustimmung?
Denn der Brief für die Rückforderung des Jobcenters ging am 08.07.24 bei mir ein. Für den Zeitraum 01.05.2023 bis 30.06.2023 bezogen auf den Bewilligungsbescheid vom 04.07.2022 mit Änderungsbescheid vom 16.12.2022. Liegt das noch in der Frist? Denke ja.
Lohnt es sich ein Widerpsruch einzureichen? Habe ich das Recht auf Ratenzahlung?
Würde es sich lohnen Akteneinsicht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1SGB X einzufordern?
Liegt hier eine Datenschutzverletzung meines Arbeitgebers der Stadt X vor da es dem Jobcenter welches auch der Stadt X unterliegt Auslunft über mein Gehalt mitgeteilt hat ohne meine Einwilligung Zustimmung. Ich arbeite im anderen Bereich der Stadt X.
Eventuell Schadensersatz für die Datenschutzrechtsverletzung die den jedoch berechtigten Zahlungsbetrag ausgleicht?
Lieben Dank.