Ich hoffe, dass ich alles verständlich genug darstellen kann ... vielleicht kann mir irgendjemand weiterhelfen?
Für das Erbe eines Verwandten (keine direkten Nachkommen) gibt es zwei mögliche Erben. Seine Tante und wir, die Söhne seines Cousins.
Im zeitlich ersten Testament wird seine Schwester (vorab verstorben, keine direkten Nachkommen), dann sein Cousin (unser Vater, vorab verstorben) und dann wir genannt.
In einem späteren Testament benennt er nur seine Schwester als alleinige Erbin.
Die Testamente liegen beim Amtsgericht. Ein Richter würde auf Antrag entscheiden, welche Partei der Erbe ist - sollten wir jedoch diesen Antrag stellen und wären dann NICHT die Erben dann würden wir für die Antragsstellung zur Kasse gebeten werden (da man ja, so die Begründung, dem Richter am Amtsgericht umsonst Arbeit gemacht hat).
Weiss jemand wie hoch diese Gebühr ist?
Schon jetzt HERZLICHEN DANK für jede Hilfe !!