Frage
Antwort
der Hefegeschmack entsteht dann erst, wenn nach erfolgter 1. Gärung(=stürmische Gärung) das Gärgut nicht rechtzeitig abgstochen wird. Sobald sich die Hefe am Boden abgesetzt hat, muß umgefüllt ( abgestochen) werden. Die restliche Hefe im Wein ( Obstwein) verarbeitet dann den Restzucker zu Alkohol und sollte in der Regel keinen Hefegeschmack mehr hinterlassen.