Fachliche und persönliche Führung der Mitarbeiter
Eine wesentliche Aufgabe der Leitung einer Kindertagesstätte stellt die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit im Kindergarten dar. Voraussetzung für eine Sicherung der Entwicklung ist die effektive Zusammenarbeit von Leitung und Team: Regelmäßige Mitarbeitergespräche zum Entwicklungsverlauf Fachliche Beratung und Begleitung der Arbeitsprozesse Konfliktwahrnehmung und -lösung Förderung der fachlichen Kompetenz durch Fort- und Weiterbildungen Fachliche und persönliche Führung der Mitarbeiter Teamsitzungen zum Austausch, zur Planung und fachlichen Fragestellunge Bewerbungsgespräche Einweisung und Begleitung neuer MitarbeiterInnen
Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Elternbeirat
Die Leiterin moderiert die Zusammenarbeit von Eltern und Erziehern, fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch und berät: Aufnahmegespräche mit Eltern: Darstellung der pädagogischen Arbeit Präsentation der Räumlichkeiten Festlegung der Betreuungszeiten Beratung zur Eingewöhnungszeit Planung und Durchführung von Elternabenden, Veranstaltungen und Festen Förderung der Elternzusammenarbei Konfliktberatung zwischen Eltern und Erziehern Bereitstellung von Informationen: Fachärzte Beratungsstellen Politische Entscheidungen Konzept der Trägerschaft öffentliche Einrichtungen Grundschulen Kulturereignisse und –angebote Sportvereine
Verwaltungsaufgaben
Zu den Aufgaben einer Leiterin von Erziehungseinrichtungen zählen eine Vielzahl an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben, die für einen reibungslosen Ablauf notwendig sind: Führen der Neu-, Um-, Ab- und Anwesenheitslisten Der Haushaltsplan: Personalkosten Bewirtschaftungskosten Investitionskosten Inventar und Verbrauchsmaterial Kindergartenbeiträge Einnahmen von Finanzierungsquellen Dienstpläne (Urlaub, Fortbildungen, Überstunden oder Krankmeldungen) Bearbeitung der Korrespondenz Umsetzung und Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen Hausverwaltung und Gebäudereinigung Qualitätsmanagement
Zusammenarbeit mit dem Träger
Die Leiterin einer Kindertagesstätte berät und informiert den Träger über Anfragen von Eltern, Teilnahme der Einrichtung an etwaigen Modellversuchen und notwendige Bauvorhaben. Zusammen mit dem Träger entscheidet sie über Öffnungszeiten und Gruppenstrukturen. Bezüglich Personalfragen wirkt sie beim Einstellungsverfahren und bei Beurteilungen mit und setzt Kündigungen um.
Zusammenarbeit mit Grundschulen, Ausbildungsstätten, Behörden und Institutionen
Im Hinblick auf den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule werden von der Kindergartenleitung Besuche der künftigen Schulkinder in der Schule organisiert sowie ein wechselseitiger Informationsaustausch angeregt.Bei der Auswahl von Praktikantinnen arbeitet die Kindergartenleitung mit Ausbildungsstätten zusammen, schreibt die Beurteilungen der Praktikanten und meldet Belange aus der Praxis an die Ausbildungsstätten zurück.
Desweiteren arbeitet sie mit vielen anderen Behörden und Institutionen zusammen, wie z.B. den Jugendämtern und den Diensten weiterer öffentlicher oder freier Träger sowie dem Gesundheitsamt bei meldepflichtigen Krankheiten und der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen.
Ansonsten wird gemäß der Kindergartenkonzeption der Kontakt zu weiteren Einrichtungen und Personen in der Umgebung gepflegt.
Öffentlichkeitsarbeit
LeiterInnen von Einrichtungen sind auch verantwortlich für die Präsentation der Einrichtung in der Öffentlichkeit. Dazu müssen Kontakte geknüpft und gepflegt werden: Kontakte zu Einrichtungen des Gemeinwesens Pressekontakte Aufbau und Pflege von Kontakten zu Sponsoren Öffentliche Veranstaltungen
Quelle: http://www.kindergartenexperte.de/infos-fuer-erzieherinnen/leitung/
Ich hoffe da ist was dabei was Dir hilft :-)