Prinzipiell begeht man eine Markenverletzung nicht nur bei der Benutzung identischer Bezeichnungen sondern auch dann, wenn "nur" eine Verwechslungsgefahr (https://www.raffay-fleck.de/faq/marke/#Verwechslungsgefahr) besteht.

Nicht jedes Wort, in dem "Aq" vorkommt wird somit eine Verletzung darstellen. Die genaue Beurteilung hängt aber vom Einzelfall, wie den Waren und weiteren Umständen, wie beispielsweise dem Vorliegen einer Serie, ab.

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Aber auch im Patentrecht existiert ein Prioritätsrecht. Wenn man eine erste Anmeldung hinterlegt, erhält man dafür ein Prioritätsrecht (https://www.raffay-fleck.de/faq/patent/#Prio), welches man ein Jahr lang für weitere Anmeldungen nutzen kann und welches, man verkaufen kann. Dabei ist es aber wichtig, dass auch die erste Anmeldung schon solide ausgearbeitet wurde.

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