Mir wurde der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt weil ich noch Trennungsunterhalt zusätzlich zu meinem Krankengeld bekomme. Diesen muss ich leider wieder ausgeben für die Tilgungen eines Kredites bzw privaten Darlehens für den Kauf von Möbeln. Der Unterhalt wird als Einkommen angerechnet, aber nicht die Tilgungen als Ausgaben. Ich bin durch Krankheit in diese Lage geraten und beziehe nur Krankengeld. Kann ich die Ablehnung vom Jobcenter widersprechen und wenn mit welcher Begründung?