Als Grundstücksbesitzer muss man in diesem Fall nicht haften. Das Herabfallen von Kastanien gilt als natürlicher Fruchtfall und da kann der Grundstücksbesitzer nichts dafür. Außerdem ist ja bekannt, dass im Herbst Kastanien von Bäumen fallen und dass man da besser nicht parken sollte. Das Aufstellen eines Warnschildes ist daher nicht notwendig.

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Maklerprovision fällt in der Regel erst an, wenn es zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt. Wenn du den späteren Termin bei dem Makler absagst, musst du normalerweise nichts bezahlen.

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Man kann seine LV verkaufen, wenn man dringend Geld braucht, man sollte aber wissen, dass man dabei normalerweise ein Verlustgeschäft macht. Falls du es wirklich machen möchtest hat der BVZL auf seiner Internetseite Leitfäden veröffentlicht, was man alles beachten muss. Auf www.bvzl.de .

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Ich finde das nicht sinnvoll. Die steuerlichen Rahmenbedingungen werden in Deutschland so oft geändert, dass es vor allem bei langfristigen Anlagen keinen Sinn macht, sich danach zu richten. Ein Finanzprodukt, das der jeweiligen Risiko- und Gewinnvorstellung entspricht ist auf jeden Fall wichtiger als steuerliche Begebenheiten.

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Nein, es ist nicht verpflichtend für ein Gewerbe ein extra Konto zu eröffnen.

Es kommt natürlich auf die Umsätze an, die man in dem Nebenjob hat, aber ich würde dennoch ein eigenes Konto empfehlen. Es ist viel leichter zu verwalten, wenn man seine geschäftlichen Ausgaben und Einnahmen getrennt hat und man hat einen besseren Überblick, wie man wirtschaftet und ob sich die Kosten decken.

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Nein, wenn der Kunde bei derselben Versicherung gerne einen günstigeren Tarif hätte, dann darf die Versicherung ihm den Wechsel nicht erschweren. Man sollte aber dennoch darauf aufpassen, dass man mit dem Tarifwechsel auf keine wichtigen Versicherungsleistungen verzichtet, die im alten Tarif enthalten gewesen wären.

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Ja, man kann den Vertrag widerrufen. Wenn man beispielsweise merkt, dass man sich mit den Zahlungen in die Versicherung übernommen hat, dann kann man Widerspruch einlegen. Bei einer Lebensversicherung ist das bis zu 30 Tage nach Vertragsabschluss möglich.

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Bei der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung gibt es zwei Angaben:

  1. Sorgt man damit für eine ganze Familie mit Kindern vor, sollte man ca. das 5fache Bruttojahresgehalt als Versicherungssumme ansetzen
  2. Ist nur der Partner von der Versicherung begünstigt, so gilt das 3fache Jahreseinkommen als Richtwert
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Eine Rechtsschutzversicherung ist bestimmt nicht sinnlos. Vor allem, wenn man arbeitet oder Autofahrer ist, denn dabei entstehen statistisch gesehen die meisten Konflikte, bei denen sich die Betroffenen rechtlichen Beistand suchen. Ich würde aber nicht sagen, dass es eine der wichtigsten Versicherungen ist. BU, private Haftpflicht, Unfall und Hausrat sollten abgedeckt sein und sind für mich wichtiger als die Rechtsschutz.

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Die Studentenwohnung gehört offiziell zum Haushalt der Eltern. Deshalb ist es auch möglich, die Haushaltskraft von der Steuer abzusetzen. Dies gilt auch für Ferienwohnung im europäischen Ausland.

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Bemerkt man einen Fehler über fehlende Angaben usw. in seinen Steuererklärungen sollte man das auf jedem Fall dem Finanzamt melden. Denn merkt es das Finanzamt selbst, dann wird man angezeigt. Macht man es selbst, geht man straffrei aus. Allerdings muss man nicht das Wort Selbstanzeige verwenden. Ich würde dir raten, einen Steuerberater zu beauftragen, die wissen, wie man mit sowas umgeht.

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Das Problem bei niedrigen Zinsen ist, dass sie durch die Inflation schnell aufgefressen werden. Da man momentan aber schlecht sagen kann, wie sich die Inflation entwickeln wird, sollte man sich bei sicheren Anlagen wie beispielsweise Sparbriefen, Festgeld usw. nicht für einen zu langen Zeitraum festlegen.

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Wer wenig Einkommen hat, kann bei der Gemeinde Wohngeld beantragen. Ob man dieses bekommt, hängt vom Einkommen und den Lebenshaltungskosten ab. Habe beim Ministerium Wohngeldtabellen gefunden:

http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung/Wohngeld-,1567.1058769/Wohngeldtabellen-ab-1.-Januar-.htm

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Da die Zinsen momentan so gering sind, sollte man auf eine möglichst lange Zinsbindung Wert legen.

Es gibt auch Kombiangebote, in denen Finanzierung, Tilgungsprodukte und Versicherungen gleich zusammen sind. Diese werden aber schnell unübersichtlich und man kann in Fallen tappen. Das nur mit großer Vorsicht in Erwägung ziehen

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Da er ja noch Probezeit hat, würde ich empfehlen, dass man nicht alles in eine feste Geldanlage packt. Gut wäre ein Tagesgeldkonto, auf das man jeden Monat etwas einzahlt. Man muss ja erstmal flexile Rücklagen in Höhe von ca. 3 Monatsgehältern bilden, damit man bei Jobverlust oder unverhersehbaren Ausgaben ein Polster hat. Den Rest kann man dann entweder in einen Fondssparplan oder einen Banksparplan stecken. Man sollte sich aber davor genau informieren, vielleicht ein paar Ziele haben, worauf man spart und sich Gedanken über Risiko und Laufzeiten machen.

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Ja, es gibt Ausgaben, die Rentner als Sonderausgaben geltend machen können. Das ist sehr wichtig, da Rentner kaum etwas an ihren Einnahmen ändern können und deshalb auf die Sonderzahlungen angewiesen sind. Dazu gehören beispielsweise Versicherungsbeiträge oder Spenden.

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Gesetzlich sind bei Riesterverträgen keine Altersgrenzen vorgeschrieben. Allerdings sollten die Verträge schon circa 10 Jahre laufen, damit sie sich lohnen. Bei kurzen Ansparphasen ist dann ein Banksparplan mit Riesterförderung empfehlenswert.

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Die Tagesnaleihe vom Staat hat deutlich schlechtere Zinsen. Ich würde dir einfach zu einem gutem Tagesgeldangebot einer Bank raten. Die Zinsen sind momentan einfach nicht hoch, da gibt es keine Ausnahmen.

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