HOCHSCHULZUGANG FÜR BERUFLICH QUALIFIZIERTE
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Technischen Universität Dortmund.
Auch ohne „Abitur“ besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit ein Studium zu beginnen.
Die „Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte“ (BBHSZVO) schafft auch für Personen, die keine Hochschulreife gemäß § 49 Abs. 2 bis 4 HG haben, die Möglichkeit ein Studium aufzunehmen.
In dieser Verordnung sieht der Gesetzgeber verschiedene Fallgruppen vor. Wir empfehlen Ihnen rechtzeitig vor Bewerbung und Studienbeginn mit der allgemeinen Studienberatung (ZIB) ein Beratungsgespräch durchzuführen.
Der Gesetzgeber sieht in dieser Verordnung verschiedene Fallgruppen vor:
Fallgruppe 1 („berufliche Aufstiegsfortbildung“)
Fallgruppe 2 („Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber“)
Fallgruppe 3 (Zugangsprüfung)
Fallgruppe 4 (Probestudium)
Bewerbung
Ansprechpartner
Informationen und Antrag
Fallgruppe 1 („berufliche Aufstiegsfortbildung“)
Zugang zum Studium auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung hat gemäß § 2 BBHSZVO, wer einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt hat:
Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung,
Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,
eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz,
Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz,
Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe,
Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.
Wenn Sie zu einem dieser Personenkreise gehören, haben Sie grundsätzlich die Berechtigung ein Studium aufzunehmen. Es ist immer eine frühzeitige Bewerbung erforderlich (Siehe unter dem Punkt „Bewerbung“).
Hinweis zum Auswahlverfahren:
Vier Prozent der verfügbaren Studienplätze, werden bei zulassungsbeschränkten Studiengängen für alle Bewerber der Fallgruppe 1 und der Fallgruppe 2 vorgehalten. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Durch eine Auswahlkommission wird aufgrund der Bewerbungsunterlagen und einem Auswahlgespräch eine Rangfolge festgelegt. Im Lehramtsbereich muss dieses Auswahlverfahren für jedes zulassungsbeschränkte Unterrichtsfach durchgeführt werden.
Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Prüfung Ihrer Unterlagen unmittelbar einschreiben.
Eine Übersicht über das Studienangebot der Technischen Universität Dortmund finden Sie hier.
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Fallgruppe 2 („Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber“)
Zugang zum Studium auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit hat gemäß § 3 BBHZVO, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem im Sinne der Nummer 1 erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
Bitte beachten Sie, dass die Berufsausbildung und die ausgeübte berufliche Tätigkeit beide dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechend müssen.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich die Berechtigung ein Studium aufzunehmen. Es ist immer eine frühzeitige Bewerbung erforderlich (Siehe unter dem Punkt „Bewerbung“).
Hinweis zum Auswahlverfahren:
Vier Prozent der verfügbaren Studienplätze, werden bei zulassungsbeschränkten für alle Bewerber der Fallgruppe 1 und der Fallgruppe 2 vorgehalten. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Durch eine Auswahlkommission wird aufgrund der Bewerbungsunterlagen und einem Auswahlgespräch eine Rangfolge festlegen. Im Lehramtsbereich muss dieses Auswahlverfahren für jedes zulassungsbeschränkte Unterrichtsfach durchgeführt werden.
Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Prüfung Ihrer Unterlagen unmittelbar einschreiben.
Eine Übersicht über das Studienangebot der Technischen Universität Dortmund finden Sie hier.