Bei Edelstahl hilft finde ich Essigreiniger wirklich sehr gut, damit gehen die Flecken meist prima weg. Danach kann man Edelstahloberflächen auch noch mit einem Baumwolltuch, auf dem ein wenig Öl (ich nehme Babyöl) geträufelt ist, nachpolieren. Sieht aus wie neu!
Wenn für die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht einer Straftat besteht und weitere Ermittlungen dazu führen, dass sich dieser Verdacht erhärtet, kann eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung durchgeführt werden. Ein Richter muss das Ganze genehmigen. Man kann sowas aber nie genau sagen. Das Jugendamt wird wohl eher einen versöhnlichen Weg einschlagen, und nicht dafür sorgen, dass weitere Ermittlungen gegen dich geführt werden. Aber genau kann man das nie wissen.
Bewirb dich einfach bei e-Fellows. Dort bekommt man dann genau die Zugänge, die du brauchst. Allerdings ist, so glaube ich, ein vernünftiges Examen die Voraussetzung. http://www.e-fellows.net/STIPENDIUM/Bewerbung/Stipendiumsbewerbung
Dann guck dich mal unter http://www.bonding.de/web/web.nsf/web/studenten_home_de genau um. Dort gibt es vieles aus den von Dir gesuchten Bereichen. Da bekommst Du bestimmt ein paar mehr Infos.
Dann schau dich mal auf http://www.berlinkriminell.de/ um. Dort steht sehr vieles zum Thema und man kann sich sehr gut auf dem aktuellen Stand halten.
nimm die drei Stafrechts-Bücher aus dem Rolf Schmidt Verlag. Die sind sehr gut zu verstehen und sie sind umfassend. Das ist das gute daran. http://www.verlag-rolf-schmidt.de/verlagsprogramm/lehrbuecher/strafrecht.html
Ab dem 1. November sind zum Beispiel die Zivilgerichte verpflichtet mehr mündlich zu verhandeln. Das kann von Vorteil sein, weil sich die Richter im Gespräch mit den Prozessbeteiligten mehr Mühe geben müssen.
Du musst in jedem Fall die Polizei verständigen. In manchen Fällen hat man sogar ein Festnahme-Recht, siehe zum Beispiel § 127 StPO.
Frag mal bei der Senatsverwaltung für Justiz nach. Oder bei der Polizei. Die bieten sowas an. Da kann auch jeder hingehen, der sich bisher einwandfrei gegenüber der Rechtsordnung verhalten hat.
Das geht vereinzelt, Entweder in der Verwaltung des Deutschen Bundestages oder aber bei einem Abgeordneten. Die nehmen aber vorzugsweise Leute mit einem rechtswissenschaftlichen, volks- oder betriebswirtschaftlichen bzw politikwissenschaftlichen Hochschulstudium.
Das kommt auf die Regelungen im Nachbarrecht an. Und die können in den Bundesländern abweichen. Einen guten Überblick über die Lage bekommst du auf dieser Homepage http://www.nachbarrecht.com/
Das geht am leichtesten, wenn du für deinen Computer einfach ein Kartenlesegerät kaufst und dann die Daten alle in einen Ordner überschreibst. Und genau über diesen Kartenleser kannst du dann deine neue 8GB Karte füllen.
Das beste ist, wenn du mal im örtlichen AStA nachfragst. Es gibt jetzt eine Aktion, wo man sehr günstig einen Wagen mieten kann. Und soweit ich weiß muss man ihn noch nicht mal zurückbringen.
Ich würde sagen, dass das alles im Kommunalabgabengesetz steht. Dann kommt es nur darauf an welche genauen Regelungen für welchen Bereich gelten. Müsste man dann lokal nachschlagen.
Deutschlands größter und aktuell wichtigster Geselschaftsrechtler ist Karsten Schmidt. Von dem gibt es einiges an Standardwerken. Das ist genau das was du brauchst.
Das Buch hier ist nicht unmittelbar auf die Wirtschaftskriminalität bezogen. Aber es gibt die besten Tipps für den Strafverteidiger. http://www.amazon.de/Handbuch-Strafverteidigers-Hans-Dahs/dp/3504165553
Ich glaube nicht. Das würde dem Sinn des Referendariat widersprechen, sich voll und ganz auf die juristische Ausblidung zu konzentrieren. Ausnahmen sind aber bestimmt zulässig. Dafür muss man sich an das jeweilige Oberlandesgericht wenden.
Es kommt darauf an in welcher Form das Prüfungergebnis mitgeteilt wird und um welche Prüfung es sich gehandelt hat. Zum Beispiel bei Semesterabschluss-klausuren gilt als Tag der Bekanntgabe der Tag, an dem das Ergebnis zum Beispiel ins Internet gestellt wurde. Bei einem Examenszeugnis, der Tag der Zustellung des Zeugnisses.
Du wirst schon merken, ob es legal ist. Wenn das Video nach einiger Zeit nicht mehr abspielbar ist, waren meist Urheberrechte im Weg. Manchmal steht auch schon bei den Videos auf Youtube dabeim´, wie sie urheberrechtlich zu handhaben sind.
Da musst du selber abwägen. Wenn du beispielsweise ein ausführliches Motivationsschreiben beifügen möchtest, ist der Brief besser. Oft wird bei Online-Bewerbungen dafür nur ein geringer Platz zur Verfügung gestellt.