Zu erst einmal ist zu klären in wie weit Gefälligkeitshandlungen versichert sind, das wäre wichtig. Dann ist zu klären ob ein Endgeld verlangt wird, das darf ja nicht der Fall sein, ist ja ne e.v.. Ihr müsstet dann eine Inhaltsversicherung abschliesen, welche Feuer, Leitungswasser Sturm und Hagelschäden abdeckt. Hier müsst ihr einen Betrag nennen den ihr gerne für Sachen von dritten eingeschlossen haben möchtet.

In der Betriebhaftpflicht sind auch die "habe" von Bediensteten und Besuchern eingeschlossen.

Es ist auch darauf zu Achten, wenn ihr zb Veranstaltungen habt, diese bei der Gemeinde und auch bei der HA Versicherung anzumelden, wie zb Flohmärkte oder Reparturgruppen oder ähnliches

LG Caro

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Ich denke es gibt bestimmt Möglichkeiten, da der Sachverhalt sehr verzwickt ist, bist du beim Anwalt bestimmt richtig. Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist und du das weißt, darfst du das Fahrzeug nicht mehr nutzen. In diesem Fall müsstest Du dann nachweisen das du mit Bus oder Bahn gefahren bist, oder dir zb den PKW mit deiner Frau geteilt hast und hier durch evtl Doppelfahrten mehr Spritgeld hattest und auf dem Auto dann mehr KM gefahren hast und dadurch eine Mehrprämie zahlen musstest und natürlich mehr Verschleiß. LGCaro

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Ich denke du solltest an Deinem Selbstbewusstsein und an deinem Selbstwertgefühl arbeiten. Entweder schaffst du es von allein, das Du einfach Zeit mit dir genießt oder du wendest dich erst mal an zb. die Diakonie, ich würde mich da berate lassen.

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