Zu erst einmal ist zu klären in wie weit Gefälligkeitshandlungen versichert sind, das wäre wichtig. Dann ist zu klären ob ein Endgeld verlangt wird, das darf ja nicht der Fall sein, ist ja ne e.v.. Ihr müsstet dann eine Inhaltsversicherung abschliesen, welche Feuer, Leitungswasser Sturm und Hagelschäden abdeckt. Hier müsst ihr einen Betrag nennen den ihr gerne für Sachen von dritten eingeschlossen haben möchtet.
In der Betriebhaftpflicht sind auch die "habe" von Bediensteten und Besuchern eingeschlossen.
Es ist auch darauf zu Achten, wenn ihr zb Veranstaltungen habt, diese bei der Gemeinde und auch bei der HA Versicherung anzumelden, wie zb Flohmärkte oder Reparturgruppen oder ähnliches
LG Caro