Das Xperia SP kostet offiziell 419,00 EUR und ist ab rd. 360,00 erhältlich. Evtl. könntest Du dich auch mal mit dem Xperia L auseinandersetzen, dass auch in diesen Tagen in den Handel kommt. Es hat auch eine sehr gute Kamera und soweit ich weiß einen ähnlichen Leuchtstreifen. Das Xperia L kostet rd. 100,00 EUR weniger als das SP.

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Der Y-Achsenabschnitt ist der Punkt auf der Y-Achse, der von der Geraden geschnitten wird. Hast Du also z. B. die Funktion einer geraden von y=2x+4, so schneidet diese Gerade die Y-Achse im Punkt 4 (0/4). Mit dem Änderungsdreieck beginnst Du genau an diesem Punkt. Bei einer Steigung von 2 x, gehst Du vom Punkt (4/0) eine Einheit auf der x-Achse nach rechts und 2 Einheiten auf der Y-Achse nach oben und kommst somit bis zum Punkt (1/6). Die Gerade verläuft somit durch die Punkte (1/6) und (0/4). Bei -2x gehst Du 1 nach rechts und 2 nach untern. Bei z.b. 0,5 x gehst du 2 nach rechts und 1 nach oben. usw

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Es ist richtig, dass ab 0l.01.09 die gesetzlichen Krankenkassen in Ihrer "Standard-Versicherung" kein Krankentagegeld mehr versichern. Du hast drei Möglichkeiten, hierauf zu reagier: 1. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten spezielle Wahltarife (z.B. mit Selbstbeteiliungen) an. In dieser Variante kann auch wieder ein Krankentagegeld versichert werden. Aber Vorsicht, wenn Du dich für einen Wahltarif deiner Kasse entscheidest, bist du für mindestens 3 Jahre daran gebunden. 2. Du versicherst das Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung. Du musst also noch zwingend ganz in eine private Krankenversicherung wechseln, sondern kannst auch nur diese spezielle Leistung dort versichern. 3. Du versicherst Dich ganz in der privaten Krankenversicherung. Welche Entscheidung die Beste ist, ist sehr individuell. Du solltest also mal mit Deiner Krankenkasse sprechen und dir auch die Meinung eines unabhängigen Versicherungsberaters (Makler) anhören und dann die für dich beste Entscheidung treffe.

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Schau doch mal unter http://www.lv-doktor.com Wenn Du wirklich kündigen willst/musst, dann kannst Du mit dem LV-Doktor etwas mehr rausholen, damit die Verluste durch die vorzeitige Kündigung nicht zu groß werden.

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Abgesehen davon, dass das nicht zulässig bzw. sogar Betrug wäre, funktioniert es auch nicht. Jede Versicherung verlangt zur Erstattung der entstandenen Kosten immer die Originalrechnung. Nachdem es diese ja nur einmal gibt, kann diese auch nur einmal bei einer Versicherung eingereicht werden. Also einfach nachschauen, ob es Unterschiede bei Preis- und Leistung gibt und die schlechtere schnellstens kündigen und an die andere die Rechnung schicken.

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Soweit ich gehört habe, gab es bei der Versicherung in den letzten Jahren Probleme bei der Finanzkraft. Daraus könnte man auch schließen, dass sie noch weniger gern Schäden reguliert, als es sowieso Versicherungen machen. Vor ein paar Jahren ist dann die HUK-Coburg bei der Bruderhilfe eingestiegen und denen gehört mittlerweilen auch die Mehrheit an der Gesellschaft. Der Einstieg musste wohl sein, weil die Bruderhilfe alleine nicht überlebt hätte.

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Im ZDF gibt es die Sendung "Logo". Das ist praktisch eine Nachrichtensendung für Kinder und Jugendliche. Hier werden auch Hintergründe leichtverständlich erklärt. Hierzu gibt es auch eine Internetseite: http://www.logo.zdf.de

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Ja, kann man. Zuerst kommt es darauf an, wie Du krankenversichert bist. Gesetzlich krankenversichert: Wenn Du zum verminderten Beitragssatz dort versichert bist, hast Du keinen Anspruch auf Krankengeld. Beim "Normalbeitrag" oder erhöhten Beitragssatz ist ein Krankengeldanspruch vorhanden. Ab welchem Krankheitstag der Anspruch besteht, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Wenn Du noch keinen Krankengeldanspruch hast, kannst Du diesen bei einigen privaten Krankenversicherern versichern. Dies macht z.B. die DKV, Continentale, Victoria, Inter. Bei einigen privaten Krankenversicherern ist es nur zusammen mit einer privaten Krankenversicherung abschließbar.

Falls Du schon privat Krankenversichert bist, dann ruf einfach bei dieser an. Jede versichert dann auch das Krankengeld. Es ist aber immer auch eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

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Ja, stimmt. 52,00 EUR je Spende. Wenn man einen hohen Thrombozytenwert hat, ist sogar eine Doppelspende für 78 EUR möglich. Zuerst musst du aber erst mal auf "Tauglichkeit" getestet. Die Spende selbst dauert ca. 1 Stunde.

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Ich notiere mir alle 3 Monate den Zählerstand. So kann ich immer überprüfen, ob es zu "Auffälligkeiten" gekommen ist. Auf der Internetseite des Stromanbieters oder auf der letzten Stromrechnung kann man nachlesen, wieviel der Strom kostet. So kann ich mir selbst ausrechnen, ob die Abschlagszahlung noch ausreicht oder mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Dein Bekannter sollte noch mal den Zählerstand überprüfen, ob dieser auch richtig abgelesen wurde. Als nächstes würde ich prüfen, ob in letzter Zeit irgendwelche "Stromfresser" angeschafft wurden und falls dies auch nicht der Fall ist, mal nachsehen, ob jemand Strom abzapft. Soll ja in Mehrfamilienhäusern auch ab und zu vorkommen.

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Angeblich, weil man das Gesetz an die Regelungen der anderen europäischen Staaten angleichen wollte. Ich finde es aber auch Schwachsinn, wer weiß, welche Lobby da wieder dahintersteckt. Vielleicht sollten die anderen Staaten lieber mal darüber nachdenken, dass Alter auch auf 21 Jahre anzuheben.

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Selbständige: Selbstständige mit niedrigen Einkommen die gesetzlich versichert sind sollten zum 1. April Ihren Krankenkassenbeitrag neu berechnen lassen. Da ab 1. April das fiktive Mindesteinkommen, das zur Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge von Selbständigen herangezogen wird, von 1.837,50 auf 1.225 Euro sinkt. Diese Maßnahme kann schlechtverdienende Selbständige um bis zu 100 Euro im Monat entlasten. Quelle: http://www.krankenkassenratgeber.de

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Wenn die Versicherung einen Anspruch auf die 205,88 EUR hat, dann musst du diese auch bezahlen. Allerdings berechnen Versicherungen die Rückkaufswerte regelmäßig zu Ihren eigenen Gunsten. Hier gibt es bereits einige Gerichtsurteile zu Gunsten der Versicherten. Ich hatte ebenfalls vor ein paar Jahren meine private Rentenversicherung gekündigt und haben den Rückkaufswert vom LV-Doktor (http://www.lv-doktor.com) prüfen lassen. Das Ergebnis war, dass meine Rentenversicherung noch zu meinem bereits ausbezahlten Rückkaufswert einen vierstelligen Betrag zusätzlich auszahlen musste. Ich würde Dir daher auch empfehlen in dieser Angelegenheit mit dem LV-Doktor Kontakt aufzunehmen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du dann nichts mehr zurückzahlst, sondern noch was raus bekommst!!!

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Bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung gilt (bis auf wenige Ausnahmen) immer eine allgemeine Wartezeit von 3 Monate bzw. eine besondere Wartezeit (Für Schwangerschaft und Psychotherapie) von 8 Monaten. Ausgenommen hiervon sind immer Behandlungen wegen eines Unfalls. Wenn Du also heute abschliesst und nächste Woche muss der Blinddarm plötzlich raus, dann leistet die Versicherung nicht.

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Grundsätzlich gebe ich dem Bankberater recht. Bei einer Anlagedauer von über 10 Jahren haben Fondssparpläne sehr gut Wertentwicklungen. Ich würde das Geld aber nicht in einen einzelnen Fonds anlegen, sondern in ein gemanagtes Fondskonzept. Hier hast Du nochmals eine Risikoverteilung und die Fondsmanager tauschen automatisch schlecht laufende Fonds in gut laufende Fonds um.

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