Hallo, in die Buttercreme kommt ja nur Butter, Zucker und Pudding. Die Farbe kommt also hauptsächlich vom Vanillepudding. Versuch es einmal, wenn du die Butter mit dem Zucker wirklich ganz kräftig aufschlägst, dann ist sie weiß. Und dann nimm nicht Vanillepudding, sondern Sahnepudding, der ist heller. Du kannst den Vanillegeschmack dann mit Vanillinzucker oder Aroma zufügen. LG, Wassertier

...zur Antwort

Das ist nicht nur eine Frage der Schüler, sondern auch ob es einen entsprechenden lehrer gibt, der in der Schule unterrichten darf. In manchen Bundesländern sind 3 Schüler schon genug, aber wie gesagt, es muss ein ausgebildeter religionslehrer o.ä. sein.

...zur Antwort

Eigentlich ist es im Islam nicht verboten, Musik zu hören. Aber es gibt extreme Gruppen, bei denen fast alles verboten ist. Das gibt es leider in vielen Religionen, dass es Sekten oder Gruppen gibt, die etwas zur Sünde erklären, was in der eigentlichen Religion gar nicht so streng gesehen wird. Meist sind das dann Führer der sekte oder Gruppe, die die religiösen schriften nach ihren eigenen Vorstellungen auslegen.

...zur Antwort

Antibiotika nimmt man grundsätzlich NIE ohne den Arzt zu fragen. Außerdem brauchst du ja immer eine bestimmte Menge (ca.7 Tage) und da kommst du nur durcheinander, wenn du mit irgendwas vorher anfängst. Mal ganz abgesehen von den Nebenwirkungen und den Resistenzen, die sich bilden können. Wenn es so heftig ist, dass es nicht mehr bis morgen warten kann, musst du zum Notdienst. Oder eben trinken, trinken, trinken bis morgen.

...zur Antwort

Genotyp ist das, was auf deinen Genen festgelegt ist, was aber nicht immer auch nach außen sichtbar ist. Jede genetische Eigenschaft ist ja auf 2 Genen festgelegt, eins vom Vater, eins von der Mutter. (z.B Blutgruppe vom Vater A, von der Mutter 0 ) In dem Fall ist die Eigenschaft des väterlichen Gens (A) stärker, und du bekommst auch A. Obwohl du ja genetisch, also im Genotyp eine Mischung hast (A0). Oder nimm die Augenfarbe, von der Mutter kriegst du braun, vom Vater blau, dann hast du braune Augen (phänotyp), obwohl du beide Gene hast (genotyp) und auch beide weiter vererben kannst. Deine Kinder können also wieder blaue haben, weil du das ja in dsen genen hast, aber nicht sichtbar.

...zur Antwort

Die kriechen ja nun nicht sooo weit, daher würde ich mal in der Nähe des Bettes suchen. Oft lassen sie sich von ober herunter, Holzbalken ist also eine ganz gute Idee. Dir zun die sicher nix, aber wenn sie die Holzbalken kaputtmachen, hast du auch einen großen Schaden. Such mal nach Löchern im Holz.

...zur Antwort
Wer haftet für Wasserschäden, Mieter oder Vermieter?

Folgende Situation:

Meine Oma und ein anderer Verwandter haben vor Jahren zusammen ein Haus geerbt. Es ist so geregelt worden, das meine Oma in der unteren Wohnung bleibt (wo sie schon seid ihrer Geburt lebt) und er die obere Wohnung vermietet.

Nun war die Mieterin der oberen Wohnung im Krankenhaus und es kam in dieser Zeit zu einem Zwischenfall. (Jetzt wird es ein bißchen konfus) Ihre Waschmaschine hat angefangen zu lecken (erheblich). WIr wissen aber nicht genau wie das passiert ist. Der Hahn war auf jedenfall nicht zu. Sie war aber auch aus. Wie auch immer, der Schaden scheint nicht in der Leitung gewesen zu sein, sondern hinter dem Wasserhahn. Außerdem hat die Mieterin trotz der klirrenden Kälte wohl die Heizungen abgedreht bevor sie ins Krankehnhaus gegangen ist.

Nun ist eine sehr große Menge Wasser in ein Zimmer und in das Bad meiner Oma gelaufen. Sachschaden .... und erhebliche Schäden an der Substanz. Deckenverkleidung ist mir auf den Kopf gefallen als ich im Zimmer war... Wände alle nass. Etc.

Nun ist aber die Frage, wer haftet hier eigentlich ?

Das Haus gehört im Prinzip sowohl meiner Oma als auch dem Vermieter der oberen Wohnung. Man kann wohl davon ausgehen das die Mieterin schuld war, aber die hat keinen Pfennig auf der Naht.

Haftet hier der Vermieter für seine Mieterin ?

(Zusatzinfo: Eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht. Meine Oma und die Mieterin sind Ü90, der Vermieter Ü70 und alle sehen sich im Recht)

LG Kirka

...zum Beitrag

Die drei können das sicher nicht mehr alleine klären, ich würde mich an einen Schiedsmann wenden, dann muss man nicht gleich zum Anwalt. Wenn der Schaden durch die Maschine oder Schläuche verursacht wurde, dann ist die Miterin als Eigentümerin der Maschine auch verantwortlich. Auch mit über 90 kann man aber eine haftpflichtversicherung haben, die könnte evtl. den Schaden übernehmen. Das kommt darauf an, wie sie genau versichert ist. Falls sie keine Versicherung und kein Geld hat, kann es leider durchaus sein, dass deine Oma und die andere Eigentümerin als gemeinsame Hauseigentümer auf dem Schaden sitzen bleiben, denn wo nix ist, kann man leider auch nix holen. Möglich wäre aber auch, eine Ratenzahlung oder Teilzahlung des Schadens zu vereinbaren, dann bekommen sie wenigstens etwas, auch wenn sie das geld erst vorstrecken müssen.

...zur Antwort

Ich denke, dieses Problem ist viel zu groß, um es hier zu diskutieren. Wende dich bei Problemen an eine Beratungsstelle beim Jugendamt oder frage vertraute Personen (Vertrauenslehrer) ob sie dir helfen. Im Christentum und auch im Islam ist es eigentlich nicht verboten, Menschen einer anderen F+Glaubensrichtung zu heiraten, sogar Mohammed selber hatte ja eine christliche Frau. Nur in der Praxis ist es so, dass viele Muslime das nicht akzeptieren. Es kommt darauf an, wie deine Eltern damit umgehen. Und wenn es wirklich Probleme gibt, hol dir professionelle Hilfe.

...zur Antwort

Die Aufgaben sind natürlich geheim, und die erfahren die Lehrer auch erst unmittelbar vor der Arbeit. Aber die Schwerpunktthemen in Deutsch und Mathe sind kein Geheimnis. rechtschreibung ist in diesem Jahr nicht dabei. Schau mal hier, das ist für ganz Deutschland: http://www.lis.bremen.de/detail.php?gsid=bremen56.c.16443.de

...zur Antwort
Mündlicher Kaufvertrag (Auto) gibt die Anzahlung nich zurück was nun?

Hallo leute ich hoffe jemand kann mir ein rat geben ich habe folgendes problem.

Unzwar verkauft eine Privatperson ein Pkw, an das ich interessiert war, probegefahren bin und mit ihm einen Mündlichen Vertrag machte. (meine Lebensgefährtin war dabei, der Verkäufer war allein)

Der Mündliche Vertrag lautete:

Es erfolgte eine Anzahlung im Wert von 500€ nach einer Absprache, das das Fahrzeug, vom Verkaufsstandort entfernt wird bis zum Ende des Monats. Bis zum Ende des Monats ist der Restbetrag von 2000€ zu leisten. Unter der Ausnahme, wenn ich den restlichen Betrag nicht leisten kann, das die Anzahlung im Wert von 500€ zurück zu leisten ist.

Ich hatte 4 Tage nach unserer Vereinbarung ihm persönlich gesagt das ich vom Kauf zurück trette, mit der Begründung, das ich es nicht schaffen werde das Geld zu leisten bis Ende des Monats. Sodas er den Pkw wieder weiter Verkaufen kann. Darauf hin sagte er: Das er mir die Anzahlung nicht wieder gibt nur 300euro weil der Rest sein Wertverlust ist, bzw wie es aussehen würde wenn der Pkw auf einmal wieder zum Verkauf da steht und am nächsten Tag als ich die Anzahlung machte angeblich jemand da war der den Pkw sofort kaufen wollte.

Soo is alles blöd weil ich es leider alles mündlich gemacht habe (jung und unerfahren) und nix in der hand habe.

-Das einzigste was mir einfällt das ich einen Zeugen(Lebensgefährtin) bei hatte beim Kauf.

-Und das nächste ist das er gegen den Vertrag eigentlich verstoßen hat weil er den Pkw nachdem ich vom Vertrag zurücktretten wollte, den Pkw wieder auf dem Verkaufsplatz stellte (also der Pkw steht wieder zum Verkauf, mit einem Preisschild in der Scheibe).

-Glück wäre es wenn er das auto in diesem Monat an jemand anderen Verkaufen würde, weil dann wäre es ein Betrug.

Ich hoffe jemand kann mir irgendwie weiter helfen... Mein nächster Schritt wäre ein Anwalt gewesen. Aber rein nach Vereinbarung könnte ich bis Ende des Monats warten und mein Geld verlangen, wo er aber bestimmt dann das gleiche sagt.

Ich bin um jeden Rat dankbar (=

...zum Beitrag

Hast du wenigstens eine Quittung?? Man gibt doch ohne Bestätigung nicht einfach mal 500€ aus der Hand!!! Ich würde noch einmal zu dem Händler gehen, ihm sagen, dass du das Geld zurückforderst, und zwar alles. Sag ihm, dass du sonst einen Anwalt einschaltest und du ja schließlich auch einen Zeugen hast. Der Verkäufer soll dir außerdem nachweisen, dass wirklich jemand anderes das Auto gekauft hätte, denn das kann er sich ja auch nur ausgedacht haben. Ich weiß nicht, ob du gute rechtliche Chancen hast, aber vielleicht kannstz du dich ja mit ihm einigen, wenn dein Lebensgefährte auch noch als Zeuge mitgeht. Ganz wichtig ist aber : Ruhig bleiben !! Ihr dürft ihm auf keinen Fall drohen oder laut werden.

...zur Antwort

Das kommt darauf an, was genau in deinem Vertrag steht. wenn er definitiv nur befristet ist, können sie eine Verlängerung ohne Grund ablehnen, ddenn sie können ja erwarten, dass der Vertrag eingehalten wird, den du unterschrieben hast. Anders ist es, wenn du schon bei Vertragsabschluss eine mögliche Verlängerung offen gelassen hast, also Formulierungen im Vertrag sind wie: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, wenn... er nicht :::verlängert wird. oder ...und kannverlängert werden... So ähnliche Formulierungen lassen dir noch Spielraum. Das ist die rein rechtliche Lage. Aber wenn du nachfragst und gute Gründe angibst, und wenn es bisher keine Probleme gab, dann sollte es doch für eine weitere genehmigung keine Probleme geben. Schließlich hat die Gesellschaft nix davon, wenn sie dir die Genehmigung verweigern.

...zur Antwort

Also ich komme nicht aus dem Bauwesen, aber die Frage ist doch eigentlich eindeutig: Wenn ein Unternehmen nicht alle Leistungen selber erbringt, dann muss es dem anderen Unternehmen, dass einen Teil übernimmt, ganz genau beschreiben, was gemacht werden soll, damit die nicht zu viel oder zu wenig oder was falsches machen. Sowas gibt es fast bei jedem Hausbau. Die Baufirma übernimmt den Auftrag zum Hausbau. Für die Holzarbeiten, z.B.Dachstuhl beauftragen sie eine anderer Firma ( Fremdfirma - z.B. Bauschreinerei). Nun ist in der Baubeschreibung ganz genau festgelegt, was diese Bauschreiner tun müssen, denn schließlich übernimmt die Baufirma ja die Garantie. Das ist in den Baubeschreibungen immer mit drin, ein paar Seiten mit genauer Leistungsbeschreibung.

...zur Antwort

Das bedeutet, dass sie euch auch die Fahrtkosten mit einem eigenen PKW oder dem Taxi bezahlen, wenn dein Sohn wegen der UInfallfolgen noch nicht mit dem öffentlichen Bus fahren kann. ( Gipsbeine, Rollstuhl, ....). Diese Zahlungen gibt es aber nur, wenn er mehr als 20 Unterrichtstage (also 4 Wochen) nicht zur Schule gehen konnte wegen des Unfalls. Wenn er erst seit 2 oder 3 Wochen nicht mehr in der Schule war, zahlen sie noch nicht.

...zur Antwort