Die ersten 2 sind falsch, Who cares und die folgenden sind richtig.
Hallo, in die Buttercreme kommt ja nur Butter, Zucker und Pudding. Die Farbe kommt also hauptsächlich vom Vanillepudding. Versuch es einmal, wenn du die Butter mit dem Zucker wirklich ganz kräftig aufschlägst, dann ist sie weiß. Und dann nimm nicht Vanillepudding, sondern Sahnepudding, der ist heller. Du kannst den Vanillegeschmack dann mit Vanillinzucker oder Aroma zufügen. LG, Wassertier
Das kommt darauf an, ob es trotzden richtig ist, und ob euer Lehrer es akzeptiert.
Du veröffentlichst das ja nicht als deine Arbeit unter deinem Namen. Und wenn du die Quellen angibst, ist es kein Plagiat.
Soweit ich weiß, ist das mit 14 noch nicht erlaubt!!!
Das ist nicht nur eine Frage der Schüler, sondern auch ob es einen entsprechenden lehrer gibt, der in der Schule unterrichten darf. In manchen Bundesländern sind 3 Schüler schon genug, aber wie gesagt, es muss ein ausgebildeter religionslehrer o.ä. sein.
Eigentlich ist es im Islam nicht verboten, Musik zu hören. Aber es gibt extreme Gruppen, bei denen fast alles verboten ist. Das gibt es leider in vielen Religionen, dass es Sekten oder Gruppen gibt, die etwas zur Sünde erklären, was in der eigentlichen Religion gar nicht so streng gesehen wird. Meist sind das dann Führer der sekte oder Gruppe, die die religiösen schriften nach ihren eigenen Vorstellungen auslegen.
Antibiotika nimmt man grundsätzlich NIE ohne den Arzt zu fragen. Außerdem brauchst du ja immer eine bestimmte Menge (ca.7 Tage) und da kommst du nur durcheinander, wenn du mit irgendwas vorher anfängst. Mal ganz abgesehen von den Nebenwirkungen und den Resistenzen, die sich bilden können. Wenn es so heftig ist, dass es nicht mehr bis morgen warten kann, musst du zum Notdienst. Oder eben trinken, trinken, trinken bis morgen.
Meine Tochter ist gerade 16 geworden und hat sich orange und dunkelrot ausgesucht. Ich hab zuerst einen Schreck bekommen, aber nun wo´s fertig ist, ist es gar nicht so schlecht.
Nein, ist es nicht, und noch nicht mal in Italien wird Latein unterrichtet. Es ist eine Sprache, die dem Schüler Disziplin und Lernstrategien abverlangt. Und ob das nicht auch anders geht...?
Genotyp ist das, was auf deinen Genen festgelegt ist, was aber nicht immer auch nach außen sichtbar ist. Jede genetische Eigenschaft ist ja auf 2 Genen festgelegt, eins vom Vater, eins von der Mutter. (z.B Blutgruppe vom Vater A, von der Mutter 0 ) In dem Fall ist die Eigenschaft des väterlichen Gens (A) stärker, und du bekommst auch A. Obwohl du ja genetisch, also im Genotyp eine Mischung hast (A0). Oder nimm die Augenfarbe, von der Mutter kriegst du braun, vom Vater blau, dann hast du braune Augen (phänotyp), obwohl du beide Gene hast (genotyp) und auch beide weiter vererben kannst. Deine Kinder können also wieder blaue haben, weil du das ja in dsen genen hast, aber nicht sichtbar.
Die kriechen ja nun nicht sooo weit, daher würde ich mal in der Nähe des Bettes suchen. Oft lassen sie sich von ober herunter, Holzbalken ist also eine ganz gute Idee. Dir zun die sicher nix, aber wenn sie die Holzbalken kaputtmachen, hast du auch einen großen Schaden. Such mal nach Löchern im Holz.
Die drei können das sicher nicht mehr alleine klären, ich würde mich an einen Schiedsmann wenden, dann muss man nicht gleich zum Anwalt. Wenn der Schaden durch die Maschine oder Schläuche verursacht wurde, dann ist die Miterin als Eigentümerin der Maschine auch verantwortlich. Auch mit über 90 kann man aber eine haftpflichtversicherung haben, die könnte evtl. den Schaden übernehmen. Das kommt darauf an, wie sie genau versichert ist. Falls sie keine Versicherung und kein Geld hat, kann es leider durchaus sein, dass deine Oma und die andere Eigentümerin als gemeinsame Hauseigentümer auf dem Schaden sitzen bleiben, denn wo nix ist, kann man leider auch nix holen. Möglich wäre aber auch, eine Ratenzahlung oder Teilzahlung des Schadens zu vereinbaren, dann bekommen sie wenigstens etwas, auch wenn sie das geld erst vorstrecken müssen.
Ich denke, dieses Problem ist viel zu groß, um es hier zu diskutieren. Wende dich bei Problemen an eine Beratungsstelle beim Jugendamt oder frage vertraute Personen (Vertrauenslehrer) ob sie dir helfen. Im Christentum und auch im Islam ist es eigentlich nicht verboten, Menschen einer anderen F+Glaubensrichtung zu heiraten, sogar Mohammed selber hatte ja eine christliche Frau. Nur in der Praxis ist es so, dass viele Muslime das nicht akzeptieren. Es kommt darauf an, wie deine Eltern damit umgehen. Und wenn es wirklich Probleme gibt, hol dir professionelle Hilfe.
Die Aufgaben sind natürlich geheim, und die erfahren die Lehrer auch erst unmittelbar vor der Arbeit. Aber die Schwerpunktthemen in Deutsch und Mathe sind kein Geheimnis. rechtschreibung ist in diesem Jahr nicht dabei. Schau mal hier, das ist für ganz Deutschland: http://www.lis.bremen.de/detail.php?gsid=bremen56.c.16443.de
Hast du wenigstens eine Quittung?? Man gibt doch ohne Bestätigung nicht einfach mal 500€ aus der Hand!!! Ich würde noch einmal zu dem Händler gehen, ihm sagen, dass du das Geld zurückforderst, und zwar alles. Sag ihm, dass du sonst einen Anwalt einschaltest und du ja schließlich auch einen Zeugen hast. Der Verkäufer soll dir außerdem nachweisen, dass wirklich jemand anderes das Auto gekauft hätte, denn das kann er sich ja auch nur ausgedacht haben. Ich weiß nicht, ob du gute rechtliche Chancen hast, aber vielleicht kannstz du dich ja mit ihm einigen, wenn dein Lebensgefährte auch noch als Zeuge mitgeht. Ganz wichtig ist aber : Ruhig bleiben !! Ihr dürft ihm auf keinen Fall drohen oder laut werden.
Das kommt darauf an, was genau in deinem Vertrag steht. wenn er definitiv nur befristet ist, können sie eine Verlängerung ohne Grund ablehnen, ddenn sie können ja erwarten, dass der Vertrag eingehalten wird, den du unterschrieben hast. Anders ist es, wenn du schon bei Vertragsabschluss eine mögliche Verlängerung offen gelassen hast, also Formulierungen im Vertrag sind wie: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, wenn... er nicht :::verlängert wird. oder ...und kannverlängert werden... So ähnliche Formulierungen lassen dir noch Spielraum. Das ist die rein rechtliche Lage. Aber wenn du nachfragst und gute Gründe angibst, und wenn es bisher keine Probleme gab, dann sollte es doch für eine weitere genehmigung keine Probleme geben. Schließlich hat die Gesellschaft nix davon, wenn sie dir die Genehmigung verweigern.
Also ich komme nicht aus dem Bauwesen, aber die Frage ist doch eigentlich eindeutig: Wenn ein Unternehmen nicht alle Leistungen selber erbringt, dann muss es dem anderen Unternehmen, dass einen Teil übernimmt, ganz genau beschreiben, was gemacht werden soll, damit die nicht zu viel oder zu wenig oder was falsches machen. Sowas gibt es fast bei jedem Hausbau. Die Baufirma übernimmt den Auftrag zum Hausbau. Für die Holzarbeiten, z.B.Dachstuhl beauftragen sie eine anderer Firma ( Fremdfirma - z.B. Bauschreinerei). Nun ist in der Baubeschreibung ganz genau festgelegt, was diese Bauschreiner tun müssen, denn schließlich übernimmt die Baufirma ja die Garantie. Das ist in den Baubeschreibungen immer mit drin, ein paar Seiten mit genauer Leistungsbeschreibung.
Das bedeutet, dass sie euch auch die Fahrtkosten mit einem eigenen PKW oder dem Taxi bezahlen, wenn dein Sohn wegen der UInfallfolgen noch nicht mit dem öffentlichen Bus fahren kann. ( Gipsbeine, Rollstuhl, ....). Diese Zahlungen gibt es aber nur, wenn er mehr als 20 Unterrichtstage (also 4 Wochen) nicht zur Schule gehen konnte wegen des Unfalls. Wenn er erst seit 2 oder 3 Wochen nicht mehr in der Schule war, zahlen sie noch nicht.
Vielleicht ein Deutsch-programm. Es heißt nicht Langweiligkeit, sondern Langeweile!!