Gewalt am Arbeitsplatz ist laut Arbeitsvertrag verboten und damit strafbar. Dies beginnt bei einer Fristlose Kündigung und kann bis zu einer Anzeige auf Einsetzung von Gewalt und Körperverletzung führen. Dies ist jedoch nur im schlimmsten Fall bei einer krassen Schlägerei. Ansonsten kann immernoch der Chef entscheiden, ober er die Anzeige fallen lassen will oder durchsetzen will.

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Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aktuell berichtet, schlägt in Deutschlands Jobcentern vermehrt der „Drehtür-Effekt“ zu – ein schneller Wechsel zwischen zwei unterschiedlichen Zuständen. Denn allein im letzten Jahr gingen viele Hartz IV Empfänger innerhalb kürzester Zeit von der Arbeitslosigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis, um kurz darauf wieder Hartz IV zu beziehen. Ein Teufelskreis, dessen Ursprung die Linke vor allem in der Art der Jobs sieht, in welche Hartz IV Empfänger vom Jobcenter gedrängt werden. Deshalb kann es sein, dass es reformiert wird und nicht mehr das Hartz IV wird, welches wir jetzt kennen.

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