Pfefferspray kann in Deutschland ab achtzehn Jahren erworben werden. Das Führen (Verdeckte Mitnahme in der Öffentlichkeit) ist erlaubt, jedoch nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung (Demo, Weinfest, Kino) 

Pfefferspray ist ein Tierabwehrspray und als solches zugelassen, in einer Notwehr bzw. Nothilfesituation kann aber jedes Hilfsmittel im Verhältnis der Kräfte und Mittel eingesetzt werden, wenn das Leben in akuter Gefahr ist. 

Bei Anfragen der Polizei empfiehlt es sich, darauf hinzuweisen, dass man das Spray zur reinen Abwehr gegen aggressive Tiere erworben hat. Auf dem Spay muss ein Aufkleber sein mit den Worten "Tierabwehrspray" oder "Nur zur Tierabwehr". Im anderen Fall macht man sich strafbar. Anbieter dieser Geräte müssen ein Protokoll des Inhalts haben, es kann nicht einfach irgend ein Gemisch importiert oder gemischt werden, ohne eine gesetzliche Prüfung. 

Pfefferspray hat nur einen Sinn, wenn es als Flüssigkeit ein Öl-Wassergemisch verwendet mit einem Breitstrahl, der nicht bei Gegenwind zurück kommt oder mit Gel, das einen geziehlten Strahl erlaubt, aber für viele Menschen ungeeignet ist, wegen der starken Aufregung. Optimal bei Verwendung von mindestens 2million Scoville heat units und mit 10% Capsicum. C.W.Engels Kaiserstrasse 49 in Ffm. 

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