Eine sehr interessant Frage!
Im Internet findet man auf den seriösen Internetseiten dazu nur, dass man sich in diesem Bereich nur selbstständig machen kann, wenn man diesen Beruf auch ausübt, als Meister noch besser, aber der normale Garten- Landschaftsbau reicht auch aus als abgeschlossene Ausbildung!
Nur wie Du schon sagt, willst du ja nur der Inhaber sein und Buchhalter, ebenso, wenn du dann eine Fachkraft einstellen würdest, sollte es doch auch gehen!?
Wenn ich ein Taxiunternehmen kaufe, muss ich mich bei der Gewerbeanmeldung doch auch nicht als Taxifahrer angeben, wenn ich ebenso nur das geschäftliche im Hintergrund leite...
Zitat: Quelle --> http://www.landwirtschaftskammer.de/gartenbau/beratung/pdf/gruendunggartenbau.pdf
4. Welche Ausbildung ist nachzuweisen? Meister- oder höhere Ausbildung sowie Erfahrung in Berufspraxis und Führungskompetenz sind aus fachlicher Sicht empfehlenswert, für eine Existenzgründung im Gartenbau sowie im Garten- und Landschaftsbau aber nicht vorgeschriebe n. Für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb durch die Landwirtschaftskammer ist die Fachausbildung allerdings erforderlich. Mitgliedschaft in den Fachverbänden und die Berechtigung zur Führung des Signums Fachbetrieb im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau setzt eine Meisterausbildung oder eine höhere Ausbildung voraus. Nach der §V2 VOB / A besteht der Grundsatz der Vergabe von Bauleistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber sowie des Fachkundenachweises. Ständige Weiterbildung über Fachkurse und Seminare der Landwirtschaftskammern wird empfohlen, weitere Informationen bei den Gartenbauzentren. Ersthinweise unter der folgenden Ziffer 5