Du sprichst doch von einem Beschluss - ich würde den vorlegen, evt. ein Gerichtsurteil, falls deine Mutter ihn auf Unterhalt verklagt hatte, das kann auch ein Vergleich sein. Vielleicht hat deine Mutter auch (nur) eine Jugendamtsurkunde, das wäre auch ein möglicher Nachweis.
Am besten erstmal alles anmelden, was offen ist - dann ist man auf der sicheren Seite. Der Schuldnerberater bzw. Insolvenzverwalter streicht dann schon raus, wenn er der Meinung ist, dass es nicht gerechtfertigt ist. Und falls er das macht, kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen und sich kundig machen, ob der Insolvenzverwalter Recht hat oder nicht.
Mit den Angaben alleine kann man das nicht ausrechnen, das kommt auf sein Netto an, auf das Netto deiner Mutter, auf das Alter seiner minderjährigen Kinder, ob die Mutter der Kinder arbeitet bzw. etwas verdient und auf dein Netto in deiner Ausbildung.
Tourette
Wenn das Kind vor der rechtskräftigen Ehescheidung geboren wird, muss der Ehemann zahlen, es sei denn er fechtet die Vaterschaft an.
Das sollte er auch wegen der erbrechtlichen Aspekte tun.
Die Vaterschaft kann auch von der Mutter und dem biologischen Vater angefochten werden.
Sie wird erstmal nicht eingetragen.
Wenn die Bewährung allerdings widerrufen wird, kommt es zum Nachverfahren und dann wird auf jeden Fall eine Strafe verhängt. Je nachdem wie hoch diese ist, wird sie ins Führungszeugnis eingetragen und du giltst als "vorbestraft".
Also sorg dafür, dass sie nicht widerrufen wird!
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ab-wann-gelte-ich-als-vorbestraft_000566.html
cacahouète
Wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen wurde, BEVOR das Urteil (Bewährung) rechtskräftig wurde, hat das neue Verfahren keinen Einfluss auf die laufende Bewährung, die kann also nicht widerrufen werden.
Aber in dem neuen Verfahren kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, ob die nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden, hängt vom Richter und der Sozialprognose ab.
Die Wahrscheinlichkeit ist nicht sehr groß, weil der Eisprung erst 14 Tage nach dem ersten Tag der Regel ist und nur dann kannst du schwanger werden. Aber natürlich kann der Eisprung auch mal eher sein. Ein Test zeigt dir erst 14 Tage nach der Befruchtung was an, also wirst du noch 2 Wochen warten müssen, bis du Gewissheit hast.
Da gibts mehrere Möglichkeiten: http://de.wikipedia.org/wiki/ZK_%28Begriffskl%C3%A4rung%29 , aber ich tippe auf Zungenkuss. :o)
Probier doch mal Paracetamol, wenn dir Ibuprofen nicht hilft. Das kann man auch in deinem Alter schon mal nehmen.
Bei mir hilft das, allerdings hilft bei mir auch Ibuprofen genauso.
"... avec de la confiture" wäre richtig, aber "... à la confiture" ist gebräuchlicher.
Also die Folge vom 28.04.2010 ist auf jeden Fall echt.
Also die Sendung am 28.04.2010 ist auf jeden Fall echt.
Lass doch einen Bluttest machen, der ist m. E. sicherer als ein Urintest.
Mit "1 jahr § monat" meinst du wohl "1 Jahr 3 Monate", also mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe, oder?
Strafen über einem Jahr Freiheitsstrafe werden nach 10 Jahren gelöscht, siehe auch http://www.anwalt.de/rechtstipps/ab-wann-gelte-ich-als-vorbestraft_000566.html , vorausgesetzt es war die erste Strafe und es bleibt auch dabei.
Wenn du den Diebstahl begangen hast, bevor das Urteil wegen Nötigung rechtskräftig wurde, hat das neue Verfahren wegen Diebstahls keinen Einfluss auf die schon bestehende Bewährung.
Aber in dem neuen Verfahren wegen Diebstahls kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, ob die nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden, hängt vom Richter und deiner Sozialprognose ab.
Wenn es nur leichter Eisenmangel ist, sind die richtigen Lebensmittel besser.
Wenn es allerdings arg ist und es dir richtig übel geht, reicht das nicht mehr und dauert auch zu lange, da helfen nur noch Tabletten.
Ich hätte nie geglaubt, wie mies es einem gehen kann, nur weil Eisen fehlt.
Wenn ihr nichts vertraglich festgelegt habt, dass das Grundstück, auf dem euer Haus steht, in euren Besitz übergegangen ist, habt ihr schlechte Karten: http://www.rechtstipps.net/pub/336/eigentumsuebergang-946-bgb-grundstuecken-gebaeuden.html
Am besten ihr regelt das so schnell wie möglich vertraglich mit der Eigentümerin des Grundstücks.
Hat er keine Lohnabrechnungen / Gehaltsnachweise für die Zeit des Minijobs? M. E. gilt nur, was er ausgezahlt bekommen hat.