Alle einheimischen Vogelarten gehören zu den besonders geschützten Arten!

Nester von einheimischen Vogelarten dürfen nicht!!!! zerstört werden.

Wer das macht, macht sich strafbar nach dem Umweltschutz- und Natur- bzw Tierschutzgesetz.

Wer Nester am Haus hat und renovieren oder Malerarbeiten machen will, kann entweder den Termin so legen dass die Vögel ausgeflogen sind, oder spart das Nest aus und arbeitet später drum herum da die meisten Vögel sich nicht von ihrem Nest vertreiben lassen und auch bei Malerarbeiten weiter brüten.

Nistgelegenheiten dürfen nicht zerstört werden, je nachdem welche Art es ist müssen hier sogar Nistgelegenheiten angebracht werden wenn diese nach den Renovierarbeiten nicht mehr vorhanden sind.

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