es wird immer der Steuerbescheid vom Vorjahr genommen. Wenn der Steuerbescheid 2010 noch in Arbeit ist heißt das, dass Dein Vater die Steuererklärung erst in diesem Jahr eingereicht hat, was ich mir nicht vorstellen kann. Frage mal Deinen Vater, eventuell meint das FA die Steuererklärung von 2011.Ansonsten dem FA mal auf die Füße treten.Gehe selbst zum FA und sprich mit dem Sachgebietsleiter des Arbeitnehmerbereiches und erläutere dort Dein Problem. Dann läßt sich bestimmt was machen. Es sei denn, Dein Vater ist selbständig, dann kann es wirklich dauern. Wenn Du das Geld jetzt benötigst gehe doch mal zum Amt für ALG II, also Hartz IV. Aber können Dir denn Deine Eltern nicht unter die Arme greifen?
Vorsicht beim Dazuverdienst. Bei Überschreitung der Höchstgrenze kann das Kindergeld für dieses Jahr rückwirkend gestrichen werden. Es kommt darauf an ob Ihr schon während der Schulzeit gearbeitet habt oder erst nach dem Abi. Ihr müßt also lt. elektronischer Lohnsteuerbescheinigung den Bruttolohn angeben, einbehaltene Lohnsteuer, Soli, auch die Sozialabgaben. Um sicher zu sein, auch die Ausgaben, die mit dem Job in Zusammenhang stehen, wie Fahrgeld oder die gefahrenen Kilomter wenn Ihr mit dem Auto gefahren seid. Wenn Ihr nicht über 1000€ kommt, berücksichtigt das Finanzamt automatisch die Pauschale in Höhe der 1000€.
Meistes werden vom FA Kopien anerkannt. Rechnungen für Handwerker müssen als" Bezahlt" = Überweisung vom Konto (Kopie vom Kontoauszug und Kopie der Rechnung)nachweisbar sein. Jedoch für Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kapitalerträge= erhaltene Zinsen etc.müssen die Originale eingereicht werden. Das steht aber in den meisten Fällen auf den Belegen drauf "Zur Vorlage beim Finanzamt"
grundsätzlich wird nur der berufliche Anteil anerkannt, der in der Regel 16€ jährl. nicht übersteigt. Dieser Betrag wird ohne Nachweis anerkannt. Wer mehr absetzen will muß die berufliche Notwendigkeit nachweisen. In der Regel kommt aber nur der Lohn des Arbeitgebers als beruflicher Teil auf das Konto, so das 16€ ausreichend sind
Die Wahl der Steuerklassenkombination III/V ist gerade für Verdiener, die unter 34 Tausend Euro Brutto haben mit Vorsicht zu genießen. Neue Regelungen bei den Sonderausgaben spielen hier mit rein. Nehmt doch die Kombination IV / IV, da kann nichts passieren und beide können voll arbeiten. Das Geld geht nicht verloren, denn zum Jahresende wird mit der Steuererklärung alles ausgeglichen. Es können sonst durchaus hohe Beträge bei der Nachzahlung entstehen.
Hallo Chris,
es gibt natürlich den Grundfreibetrag für alle Alleinstehende, für Verheiratete ist es das Doppelte. Ich habe hier absichtlich die Auszubildenen erwähnt, da die meistens keine großen Werbungskosten haben. Das ermittelte Nettoeinkommen in Höhe von 688,37€ ist korrekt, aber für die zu zahlende Einkommensteuer nicht unbedingt relevant. Wichtig ist das zu versteuernde Einkommen. Das kann ich hier nicht ausführlich erklären, es würde ausufern. Von Deinem Bruttolohn werden dann bei der Berechnung der Einkommensteuer pauschal 920,00€ als Werbungskosten abgesetzt. Alles was über die 920 € liegt rechnet sich erst. Davon werden noch Deine Versicherungen (z.B. Unfallvers., Lebensv., Autohaftpfl.etc.) abgezogen. Dann kommst Du aufgrund einer bestimmten Berechnung auf das zu versteuernde Einkommen (ist nicht gleich Bruttolohn minus Beträge für die Versicherungen). Das ist dann letztendlich ausschlaggebend für die zu zahlende Einkommensteuer. Lohnsteuer zahlst Du monatlich auf Dein Einkommen, das sich jeden Monat ändern kann und bei der Einkommensteuererklärung wird dann das Einkommen vom ganzen Jahr genommen.
Mfg
Ingrid
Hallo,
bei Deinem geringen Verdienst fällt keine Lohnsteuer an, hier auch keine Kirchensteuer. Du zahlst nur die gesetzlichen Pflichtversicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) Der Betrag wird Dir gleich vom Lohnabgezogen. Bei dem Freibetrag von 8004 € handelt es sich um Kinder, welche in der Ausbildung sind und diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen.
Mfg
Ingrid
Hallo,
jedes Programm rechnet nur das aus was Du eingibst. Der Fehler kann also durchaus bei Dir liegen. Du redest hier in Deiner Frage auch vom Nettoeinkommen. Grundsätzlich wird bei der Einkommensteuerermittlung der Bruttoverdienst zugrunde gelegt.. Du mußt also Bruttolohn, Lohnsteuer, Solibeitrag sowie die anderen Angaben weiter unten in Zeile 22, 23, 25, 26,27 u.a. was auf der elektonischen Lohnsteuerkarte steht in Deinem Programm eingeben. Dazu kommt der Bruttobetrag für die Zeit v. 1.1.-31.3.. Das kann Arbeitslosengeld sein (da nimmst Du den Betrag vom Beleg des Arbeitsamtes), Krankengeld, Übergangsgeld usw. und trägst den Betrag bei "Lohnersatzleistungen" ein. Dann natürlich alle Werbungskosten (meistens steht eine kurze Beschreibung bei den Programmen zur Verfügung. Dazu kommen verschiedene Versicherungen, Arztkosten soweit diese sich überhaupt rechnen. Also die Hinweise im Programm richtig lesen. Wenn Di nicht klar kommst gehe am besten zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Die sind preiswerter wie Steuerberater. Ich hoffe, ich konnte helfen
MfG
Meine Enkelin hatte auch dieses Handy und war zufrieden. Die Anleitung in Deutsch dafür hat sie sich aus dem Internet bei Ebay für 1 oder 2 Euro geholt
Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt grundsätzlich nur für 3 Jahre. Ihre Mutter sollte umgehend einen neuen Antrag ab 2010 stellen. Die Freistellungsaufträge muß Sie, wenn es nicht nötig ist, nicht ändern.Die können in der bisherigen Höhe weiter verwendet werden.
Ich kann die Darlegung von EnnoBecker nur unterstützen.
Wenn Du Hartz IV bekommst hast Du vorher normales ALGI bezogen und somit keine Einkommensteuer bezahlt. Hattest Du aber im Laufe dieses Jahres z.B. 1/2 Jahr ALGI und 1/2 Jahr Hartz IV und hast Dir wegen Hartz IV z.B. eine Lebensversicherung auszahlen lassen für die Du Kapitaleinkünfte (Zinsen) bekommen hast solltest Du, wenn Du vom Finanzamt aufgefordert wirst, eine Einkommensteuererklärung einreichen. Dazu alle Freistellungsaufträge einreichen, damit das Finazamt sieht das Du keine weiteren Einkünfte hast.
Gleichzeitig kannst Du noch einen formlosen Antrag stellen und Dich bis auf weiteres von der Abgabe der Einkommensteuererklärung befreien lassen.
Grundsätzlich gilt: Wirst Du vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert mußt Du reagieren, sonst kommt es wie schon genannt, zu einer Schätzung.
Diese kann ganz schön hoch sein.
Du brauchst keine Angst haben. Wenn Du kein steuerpflichtiges Einkommen hast passiert auch nichts.
ich schließe mich der Auskunft von "Rautenmiro" an. So ist es. Bei der Steuerklassenkombination III/V kann es zur Nachzahlung kommen. Wenn Du alleinstehend bist ist es wichtig ob Du vor der Arbeitslosigkeit viel Steuern oder sehr wenig eingezahlt hast.Wenn Du sehr wenig gezahlt hast kann es auch zur Nachzahlung kommen, da sich Dein persönlicher Steuersatz durch die Progression erhöht. Mit diesem Steuersatz wird dann Dein Einkommen versteuert.
Heirat hin - Heirat her, wenn man sich trennt behält einer das Haus, der andere Partner muss auszahlen oder es wird verkauft und beide Partner bekommen ihren Anteil. Das dazu. Steuerlich gesehen rate ich zum Steuerberater zu gehen um sich das mal ausrechnen zu lassen. Da ein Partner hier selbständig ist muß bei der Einkommensteuererklärung eine sogenannte "Anlage GSE" abgegeben werden. Das Einkommen beider Partner wird zusammengefasst. Die Steuerklassenkombination IV/IV wäre angebracht, da die Steuerklassenkombination III/V ab 2010 keinen Sinn macht. Wer sich hier zu früh freut wird vom Finanzamt bestraft.Es kann zu Nachzahlungen kommen. Besonders betroffen sind Eheleute bei denen der Partner in der Steuerklasse III weniger als 34.oooEuro im Jahr verdient.
es werden die 1640€ und 920€ berücksichtigt. Die 920€ sind eine Pauschale, welche jeder bekommt der darunter liegt.Diese Pauschale ist in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet und somit kommt es auch zu keiner Erstattung bei der Einkommensteuererklärung. In Deinem Fall werden beide Beträge zusammengefasst iund es kommt zu einer Erstattung.
Meine Bekannte hat es auch dort versucht. Sie hat die Bearbeitungsgebühren aber nicht bezahlt und nach einer Mahnung jetzt vom Inkasso ""cilpa"eine Aufforderung erhalten. Per Email hat sie dann darauf geantwortet "info@cilpa-inkasso.de" Diese Mail kam als unzustellbar zurück. Wir versuchen jetzt im Internet das Inkassounternehmen zu finden. Hat noch nicht geklappt. Vielleicht ist die Email auch falsch.
es ist zunächst zu unterscheiden ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten oder aufgeben wollen.
"Behalten Sie nach Ihrem Wegzug ins Ausland eine Wohnung in Deutschland bei, sind Sie hier stets unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und müssen Ihr Gesamteinkommen hier versteuern. Also auch Ihre Rentenbezüge. Dasselbe gilt, wenn Sie - ohne eine Wohnung in Deutschland zu haben - sich mehr als 6 Monate im Jahr in Deutschland aufhalten.
In Deutschland sind aber nur die Einkünfte zu versteuern, für die das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist, z. B. Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, Pension aus einer öffentlichen Kasse in Deutschland. Geben Sie mit Ihrem Wegzug ins Ausland Ihren Wohnsitz in Deutschland auf, sind Sie in Deutschland im Allgemeinen nur noch beschränkt einkommensteuerpflichtig mit bestimmten in Deutschland erzielten Einkünften, können möglicherweise aber auch unbeschränkt steuerpflichtig sein."
Mit der Bearbeitung der Steuererklärungen von Auslandsrentnern ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt (§ 19 Abs. 6 AO). Die Adresse lautet: Finanzamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, Postfach 110164, 17041 Neubrandenburg Schreiben Sie das Finanzamt an und erklären Sie Ihr Vorhaben. Das ist die beste Möglichkeit
Ja, ist richtig so. Ein formloses Schreiben reicht.
Angeben: Name und Adresse, Steuernummer, Bescheid vom....2009 und Veanlagungsjahr.
Begründung muß angegeben werden, denn woher soll der Finanzbeamte wissen was er prüfen soll.
Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt nur einen Monat!!!
von einer getrennten VEranlagung rate ich ab. Nehmen Sie die Steuerklasse IV/IV wenn Ihr Einkommen gleich ist. Das Sie 2007 weniger erstattet bekommen haben lag bestimmt an der Pendlerpauschale. Aber da hätten Sie Einspruch einlegen können bzw. die gesamten Kilometer bei der Einkommensteuererklärung beantragen sollen.Dann hätte das Finanzamt Ihnen das Geld nach Aufhebung dieses Urteils nachgezahlt.
Ihr Mann bekommt nur den Pauschbetrag (920 Euro), da er mit seinen 2 km weit darunter liegt. Wenn Sie einen Behindertenfreibetrag haben, geben Sie diesen bei der Steuererklärung mit an
Die Gewinne müssen in der Anlage GSE eingetragen werden
Adecco ist eine Vermittlungsfirma von Arbeitnehmern. Sie werden Ihren Arbeitsvertrag mit Adecco abschließen und dann in ein Callcenter vermittelt. Das heißt, es kann passieren daß Sie Ihren Arbeitsplatz öfter wechseln müssen, oder auch, daß Sie nach der Einarbeitung in dem Callcenter einen festen Arbeitsvertrag erhalten.